Welche Höhe von Kilometergeld ist angemessen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

als Hostesse bist du gewerblich tätig. Sofern du zu einem Einsatzort unterwegs bist, handelt es sich hierbei um eine Dienstreise. Du kannst demnach alle Kosten in Verbindung mit dieser Reise (bis auf die Beschränkung bei Verpflegung) als Betriebsausgaben geltend machen.

Was die Fahrtkosten an sich angeht, kannst du

  • der Einfachheit halber 30 Cent je zurückgelegtem Kilometer ansetzen.

  • Ebenso kannst du auch ein Fahrtenbuch führen. Hierin zeichnest du alle betrieblichen und privaten Fahrten auf und ermittelst somit den Anteil der betrieblichen Fahrten an der Gesamtfahrleistung. Nach diesem Anteil kannst du dann widerum alle Kosten, die im Jahr für das Fahrzeug entstanden sind (Tanken, Reparatur, Inspektion usw.) anteilig als Betriebsausgaben geltend machen.

Eine weitere Möglichkeit wäre noch die 1 %-Regelung, wofür das Fahrzeug aber zu min. 50 % betrieblich genutzt und zum Betriebsvermögen gehören muss - ich denke, dass das in deinem Fall nicht so sein wird und gehe deshalb der Einfachheit halber nicht weiter darauf ein.

Weitere Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten bestehen leider nicht.

Beachte auch bitte, dass du die entstandenen Fahrtkosten mit der Erstattung durch die Agentur verrrechnen musst!!!