Mängelrabatt bei beschädigtem "neuen" Bett?
Hallo, ich habe vor 8 Wochen ein Boxspringbett in einem Möbelonlineshop (habe es davor schon im Möbelhaus besichtigt) gekauft und dafür 899€ bezahlt. Angekommen und beim Auspacken der ersten Teile stellte sich heraus, dass das Bett zahlreiche Gebrauchsspuren aufweist (Kratzer an den "Füßen", Risse an den Unterseiten der Teile und sogar gelbliche Flecken auf den unteren Matratzen). Schnell habe ich das Möbelhaus mit Bildern konfrontiert und nun die Antwort erhalten, dass sie das Bett leider nicht mehr im Sortiment haben, mir also nur anbieten könnten es wieder abzuholen und mir den Kaufpreis zu erstatten oder ich solle ihnen einen Preisnachlass vorschlagen den ich für angemessen halte. Ich bin recht dringend auf das Bett angewiesen und es ist (abgesehen von den Mängeln, die auch nicht im Sichtbaren liegen) genauso wie ich es mir vorgestellt hatte.
Was würdet ihr als einen angemessenen Preisnachlass fordern?
Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Hallo,
ich würde es unter diesen Umständen vorziehen, vorübergehend auf einer Luftmatratze ( 40,- Euro Ausweichmöglichkeit) zu schlafen, als mich nach diesem " Angstkauf " ständig über dieses Bett ärgern zu müssen. Nicht einmal 70 % Nachlass auf den Kaufpreises würden mich hier umstimmen ob sichtbar oder nicht. Mir würde es schon reichen, dass ich von den Mängeln nur weiß und täglich daran erinnert werde....... :-(
Solltest du dennoch mit den Mängeln leben können, dann pokere ruhig etwas höher. Dem Shop entstehen schließlich durch den evtl. Umtausch auch Kosten, die möglichst vermieden werden sollen.
60 bis 70 % Mängelrabatt akzeptieren oder abholen !!!
Angemessen ist ein weiter Begriff.
Angesichts dessen, dass du ein neues, unbenutzetes Bett gekauft hast, jedoch ein offensichtlich "benutztes" und gebrauchtes Bett geliefert bekommen hast, kann der "Nachlass" durchaus bei 50-70% angesiedelt sein.
Wenn mir das passieren würde, würde ich den kompletten Kaufpreis zurückfordern und mir ein wirklich neues Bett liefern lassen, schon allein deswegen, weil gelbe Flecken, auf der Matratze nicht gerade auf hygenische Einwandfreiheit schließen lässt.
Bleibt doch eigentlich die Frage an das Möbelhaus, wie es überhaupt dazu kommen konnte? Weil ein "benutztes Bett" kam sicherlich nicht aus der Fabrik.
Bei mir würdes es demnach gar keine Überlegung bzgl. Rabatt oder Nachlass geben. Die dürften den "Plunder" sofort gegen Kaufpreiserstattung bei mir wieder abholen und könnten froh und glücklich sein, wenn ich Ihnen nicht noch eine Rechnung wegen des Aufwands, der ggf. entstehenden Mehrkosten bei der Ersatzbeschaffung usw. schicken würde.
Die Frage ist ja, geht es dir ums Geld, dann kannst du es durchaus mit 50 % versuchen. Die Alternative ist ja die volle Kaufpreiserstattung. Andererseits ist die Argumentation von Juergen010 stimmig und du könntest zuvor beim Wettbewerber schauen, ob du für 900 € das Bett deiner Wünsche bekommst.
Ich hätte das Bett genau wie Juergen010 vollständig zurück gegeben und mir den Kaufpreis erstatten lassen. Die Fragestellung liest sich aber als wolltest Du das Bett gerne behalten. Ich denke auch das 400 € Preisnachlass angemessen wären.