Weiterbildung Bilanzbuchhalter, trotzdem erstmal in Steuerkanzlei bleiben?
Ich bin am überlegen ob ich (nach meiner Ausbildung zur Steuerfachangestellten)
- Erstmal in meiner Kanzlei bleiben soll und dann vielleicht ein bisschen von meinem AG für die Weiterbildung gesponsert bekommen (wenn der das überhaupt mitmacht) und dann erst hinterher Kündigen (logischerweise ohne es ihm zu sagen)
oder
2. Erst kündigen soll, dann die Weiterbildung machen und dann in ein Unternehmen gehen in das ich eh möchte (die Weiterbildung soll Vollzeit sein, ich hätte dann keine Einnahmen aber für paar Monate ist das nicht so schlimm )
oder
3. In dem Betrieb anfangen zu arbeiten in den ich am Ende eh möchte (aber dann nur für wenige Stunden, wenn die mich dann überhaupt nehmen) und dann die Weiterbildung machen
Was wäre am sinnvollsten und warum?
2 Antworten
Wenn dein Arbeitgeber Dir die Fortbildung ganz oder teilweise zahlt, wäre er mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er Dich nicht einen Vertrag unterschreiben ließe, nach dem Du eine gewisse Zeit als fertiger Bilanzbuchhalter bei ihm bleiben musst - und wenn Du das nicht machst, die Kosten ganz oder teilweise zurückzuzahlen hast. In der Regel sind es 3 Jahre - Deinen Ausbilder so, wie Du es offenbar gern hättest, über den Tisch zu ziehen, wird Dir also voraussichtlich nicht gelingen.
Dass Du die Bilanzbuchhalterprüfung (IHK) erst machen kannst, wenn Du nach Abschluss der dreijährigen Lehre noch drei Jahre kaufmännische Berufspraxis hinter Dich gebracht hast, dürfte ja bekannt sein.
Kommt ja darauf an, ob dein AG die Weiterbildung bezahlt oder nicht. Ebenso, wie die Bedingungen aussehen. Ich habe meine Weiterbildung, die ich bei https://www.wbstraining.de/weiterbildung-mecklenburg-vorpommern/ gemacht habe, bezahlen lassen und bin natürlich auch im Betrieb geblieben!
tatsächlich wurden die Regelungen geändert sodass man den normalen BiBu sofort nach der Ausbildung machen kann. Danach kann man noch eine andere Prüfung schreiben die den internationalen Teil beinhaltet.