WEG will genehmigte Terrassenüberdachung entfernen lassen?
Ich habe vor vielen Jahren eine Wohnung mit einer Terrassenüberdachung gekauft, die vom Vorbesitzer durch einen Fachbetrieb errichtet (Genehmigung u. Rechnung) wurde mir beim Kauf gezeigt.
Nun gab es Eigentümerwechsel (4 Parteienhaus) im ges. Haus. Diese möchten durch einen neuen Beschluss die Terrassen und Balkone einheitlich sanieren. In diesem Sinne wurde mir von der Hausverw. mitgeteilt, dass die Überdachung meiner Terrasse entfernt werden muss. Nach meinem Veto, wurde ich aufgefordert, den damaligen Genehmigungsbeschluss der WEG vorzuzeigen. Wie gesagt, dies war vor meiner Zeit.
Es handelt sich um die selbe Hausverwaltung von damals!! D.h.die haben den Beschluss selbst. (Leider geht die HW immer mit der Mehrheit und ist nicht neutral)
Meine Frage, bin ich in der Beweispflicht? Ich habe der Hausv. geschrieben, dass sie den Beschluss beim Vorbesitzer anfordern können (dieser ist ebenfalls noch in deren Betreuung, durch andere Immobilie) oder einfach in ihren Protokollen nachlesen. Dürfen die mir die Überdachung einfach nach 10 Jahren Eigentum abreissen, ohne meine Zustimmung? oder die Genehmigung im Nachhinein wieder zurückziehen?
Es wurde mir auch mitgeteilt, dass die Überdachung schwere Mängel aufweise. Dies ist aber nicht der Fall. Für mich ist dies schikane, um das Entfernen gerechtfertigen zu können. Bin auch ich hier in der Gegenbeweispflicht?
3 Antworten
Die Aussage kannst Du auch beim Vorbesitzer - der ja gemäß Deiner Schilderungt nach im Hauswohnt einfordern. Und ich schätze mal der wird im Falle X eher keinen Meineid leisten.
Außerdem - wurde die Überdachung auch im Kaufvertrag erwähnt?
Wilees, im Kaufvertrag ist leider nichts schriftliches zur Überdachung zu finden. Allerdings sind dem Kaufvertrag Fotos der Wohnung mit der Überdachung beigefügt.
Auf Nachfrage beim Vorbesitzer; sagte er, dass es auf alle Fälle genehmigt wurde. Er allerdings die Protokolle vor 15 Jahren als Beweis nicht mehr habe.
Wer sich auf etwas beruft, sollte dieses auch beweisen können. Also Du!
Für gewöhnlich lässt man sich beim Kauf alle Unterlagen, also auch die Protokolle, vom Verkäufer aushändigen.
Aber nur mal so nebenbei gefragt:
Wenn der damalige Verkäufer noch im Haus wohnt/lebt, was sagt der denn dazu?
Auch wenn ich mich wiederhole:
Aber nur mal so nebenbei gefragt:
Wenn der damalige Verkäufer noch im Haus wohnt/lebt, was sagt der denn dazu?
Schau doch mal in Deiner Notarurkunde zum Verkauf nach, was dort alles festgehalten ist. Bezüglich der Mängel an der Markise steht die Hausverwaltung in der Pflicht. Hier wundere ich mich, daß das Entfernen der Markise mit Mängeln an der Markise gleichzeitig zum gleichen Zeitpunkt erfolgt.
Hallo Snoopy, danke für deine Antwort. Ich habe mich evtl.falsch ausgedrückt, sorry. Es handelt sich nicht um eine Markise sondern um eine aus Holz angefertigte Überdachung, die wie beschrieben vor 15 Jahren vom Vorbesitzer in Auftrag gegeben wurde. Die Hausverw. sind sehr oft vor Ort, daher wundert es mich, dass erst jetzt "angezweifelt" wird.
Markisen sind in der Regel aus Stoff und können bei Bedarf eingefahren werden; diese sind an vielen Geschäften als Sonnenschutz verbaut. Das kann man von einer Holzkonstruktion in der Regel nicht behaupten.
Du mußt in Deine Notarurkunde schauen, was bezüglich der Beschlußfähigkeit der WEG darinnen steht. Nur wenn dort vermerkt ist, daß alle Beschlüsse einstimmig zu erfolgen haben kannst Du auf dem Klageweg vorgehen; in der Regel werden aber mehrheitliche Beschlüsse gefordert und damit wirst Du keine rechtlichen Möglichkeiten haben, gegen die Sanierung vorzugehen.
Hallo, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Eigtl. muss die Hausverwaltung diese Genehmigung noch haben bzw. wissen.
Ich habe beim Kauf leider nicht daran gedacht, dass dies mal ein Problem darstellen könnte. Wenn man zum ersten Mal etwas kauft, wird man mit so vielen Dingen konfrontiert, dass man leider oft nicht an alles denkt. Ich hoffe, dass dies nicht mein Verhängnis wird :(