Waschbecken kaputt, Mieter soll alle kosten tragen?
Hallo, vor kurzem ist mir mein Seifenspender in das Waschbecken gefallen, direkt auf die schon da gewesenen Risse, wodurch das Waschbecken dort nun ein Loch hat. Sowohl Vermieter als auch Haftsflichtversicherung wurden informiert. Ein Hamdwerker wurde ersteinmal zum begutachten geschickt und es wurde besprochen das die Kostenübernahme noch geklärt werden müsse. Nun hat sich jedoch mein Vermieter bei mir mit einem Angebot gemeldet, was ich an meine Versicherung weiter leiten soll. In diesem Angebot ist nun die De und Montage, ein neues waschbecken und eine neue Mischbatterie enthalten. Auf meine Frage wie das nun mit den Kosten läuft, wurde nur mit "auf den beim Einzug gemachten Bildern, ist nicht eine so starke Beschädigung zu sehen, wie sie jetzt vorliegt" geantwortet. Des weiteren wurde mir mit geteilt, dass das Waschbecken rund 20Jahre alt sei. Nach etwas Recherche hab ich gelesen das die Lebensdauer eines waschbeckens 20-30 und einer Mischbatterie 15-20 Jahre beträgt. Nun meine Frage, kann mein Vermieter verlangen, das ich die gesammten Kosten trage, obwohl das Waschbecken Risse an der besagten Stelle hatte und es bereits 20 Jahre alt ist? Und wie kann ich das meinem Vermieter klar machen, ohne vor Gericht zu gehen?
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen, bevor ich zu einem Anwalt gehe (kostet ja auch wieder). Danke.
2 Antworten
Natürlich ist hier ein Abzug neu für alt vorzunehmen und der ist bei dem Alter des Wachbeckens sehr erheblich. Dürfte bei etwa 80% liegen.
Streiten kann man sich auch darüber, ob man eine neue Mischbatterie bezahlen muss.
In welcher Region findet das denn überhaupt statt? Bei den veranschlagten Stundensätzen steht mir der Neid in den Augen. Mein Installateur berechnet 49,50 Euro die Stunde zzgl. 19% Mehrwertsteuer und gehört damit zu den billigsten. Habe schon Stundensätze von über 60 Euro netto gesehen.
So ist es. Der Vermieter soll sich mit dem Angebot an deine Versicherung wenden. Die wird ihm das erklären.
Grundsätzlich meiner Meinung nach ein recht günstiges Angebot!
Zu ersetzen ist der "Zeitwert", es erfolgt ein Abzug "Neu für Alt".
Das ist Deiner Haftpflichtversicherung aber auch bekannt, teile denen das geschätzte Alter und die nicht von Dir verursachten Altschäden vom alten Waschbecken mit.