Wie hoch ist die Strafe bei Diebstahl im Einzelhandel (Rossmann)?

2 Antworten

Ich bin vor ein paar Monaten 18 Jahre geworden, wohne in einer Wohngruppe und bin psychisch labil.

Also wirst Du als Heranwachsende betrachtet werden, was bedeutet, dass nach Jugendstrafrecht geurteilt werden wird - bedeutet, dass Du kaum mehr als Sozialstunden zu erwarten hast - sprich Du kommst mit einem "blauen Auge" davon.

Bei der Summe kann man nicht mehr von Geringfügigkeit sprechen, so dass das Verfahren eingestellt würde. Die Geldstrafe bemisst sich nach dem Geld, welches du zur Verfügung hast. Das kann dir hier niemand so genau beantworten. Es wird soviel sein, dass es schon weh tut, aber auf keinen Fall so, dass du jetzt nur noch von Brot und Wasser leben oder dein Hab und Gut verkaufen musst. Denkbar wären auch Sozialstunden, in deinem Alter steht vielleicht noch der Erziehungscharakter im Vordergrund - dann wird nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Du wirst abwarten müssen, was jetzt kommt. Blöd fühlt man sich ja immer nur dann, wenn man erwischt wird und im Nachhinein tut es allen leid... Schau mal über die Suchfunktion, so viel reumütige Diebe jeden Alters. Aber wenn alles gut geht, wird geklaut ohne Skrupel und das auf Kosten der ehrlichen Kunden, die über den Kaufpreis den Diebstahl mit bezahlen. Das Risiko war halt von Anfang an da und du musst jetzt lernen, mit den Konsequenzen deines Handelns zu leben. Verantwortung für sich zu übernehmen gehört zum Erwachsenwerden dazu. Sprich mit deiner Betreuuerin ob sie dir eine Hilfestellung geben kann


wilees  14.03.2023, 18:51

psychisch labile 18-jährige = "heranwachsend" = Anwendung von Jugendstrafrecht = Urteil .... nur Sozialstunden.