Vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister handelt es sich noch um eine GmbH in Gründung oder Vor-GmbH. Da kommen u.U. persönliche Haftung des Geschäftsführers und der Gründer in Frage, insbesondere wenn das Gesellschaftskapital zur Begleichung von Forderungen nicht ausreicht oder die Eintragung letztlich gar nicht erfolgt. Mit ensprechendem evt. persönl. Risiko können schon Geschäfte getätigt werden.
Einen verlorenen ausgestellten und unterschriebenen Barscheck sollte man unbedingt sperren lassen; denn er kann ja fast wie Bargeld verwendet werden. In Kostenverzeichnissen der Banken ist für die Sperre ein Preis vorgesehen (z.B. 10 Euro). Die Schecksperre gilt meist nur für ein halbes Jahr, muss dann ggf. noch kostenpflichtig erneuert werden, wenn man weiter Missbrauchsrisiko annimmt. Geht nur ein nicht unter- schriebenes Scheckformular verloren, bedarf es keiner Sperre.
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