so einfach wie beschrieben ist die Zuordnung nicht.
Es gilt folgendes ..
das Kind geht nur zum PKV-Versicherten wenn dieser über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, also monatlich 3.750 EUR und seine Frau weniger verdient.
In allen anderen Fällen kann das Kind bei der Frau familienversichert werden.