so einfach wie beschrieben ist die Zuordnung nicht.

Es gilt folgendes ..

das Kind geht nur zum PKV-Versicherten wenn dieser über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, also monatlich 3.750 EUR und seine Frau weniger verdient.

In allen anderen Fällen kann das Kind bei der Frau familienversichert werden.

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Zur verwirrenden Aussage von derMakler: Der Verbleib in der PKV hängt nicht ab, ob ich 50% meines Erwerbslebens privat oder gesetzlich versichert war. War ich in meiner zweiten Arbeitshälfte 9/10 freiwilliges Mitglied in der GKV, kann ich als Rentner nicht in die KVdR Krankenversicherung der Rentner wechseln sondern bleibe freiwilliges Mitglied mit einer breiteren Bemessungsgrundlage von Einkünften, die die Beitragshöhe beeinflussen.

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Die HUK ist auch keine ernstzunehmende private Krankenkasse. Hier zeigt sich, ob man einen vernünftigen Versicherer ausgewählt hat. Alle gieren nur nach einem billigen Beitrag, mit diesem Konzept ködert die HUK ihre Kunden. HUK hat noch etliche Einschränkungen, auch nicht ganz ungefährliche. Einen Versicherer wählt man nicht nur weil die oberflächlich agierenden Stiftung Warentester mal ein sehr gut vergeben. Ich rate jedem die Bedingungen zu lesen. Viele Versicherer zahlen keine Hilfsmittel, die bei der Gesetzlichen Standard sind.

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anlog DerMakler das ist der alleinge Grund. Bin selbst als Makler tätig und kenne dieses Vorgehen. Die Entschädigung des alten Handys orientiert sich alleine an dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens und ob es subventioniert war

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Hier wird in erster Linie von ausländischen Versicherern gesprochen. Deren Finanzaufsicht ist mit der unseren nicht zu vergleichen.

Deutsche Versicherer zählen nach wie vor noch zu den Solidesten. Für die Sicherstellung steht bei Lebensversicherern die Protektor AG zur Verfügung.

Sovency II wurde schon vor 5 Jahren beschlossen und bedeutet eine Anpassung an Beschlüsse der EU.

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Hallo,

versuche es mal mit dem hier: www.vlrversicherungscheck24.de Die Prämien werden exakt berechnet, weil direkt auf den jeweiligen Server der Gesellschaften zugegriffen wird. Man kann viele Bausteine zu- und abwählen und Angebote in einer Übersicht vergleichen. Außerdem sind alle vertragsrelevante Unterlagen hinterlegt. Und die Ansprechpartner bei Fragen sind auch top, habe es selbst schon ausprobiert.

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  1. nach Vertragsschluss müssen keine NEUEN Krankheiten nachgemeldet werden.
  2. verschwiegende Krankheiten: bei Nachmeldung entweder Zuschlag oder Leistungsausschluß oder Kündigung des Versicherers
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mein Rat geht dahin ... wer nicht von Haus mit einem gesunden Gebiß gesegnet ist und wo auch schon die Eltern häufiger beim Zahnarzt sind, dann würde ich eine Empfehlung rausgeben. Wer "schlechte" Zähne hat, wird häufiger damit zu tun haben. Das Alter ist nicht so maßgebend.

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nein, in der Regel bekommt man 100% bei Wahl der Behandlung auf GKV-Niveau. Kommt dann eine außerordentliche Verblendung dazu liegen wir im privatärztlichen Erstattungsbereich und dann hängt es vom Tarif ab wieviel gezahlt wird.

Oftmals fehlende Leistungspunkte in den Tarifen: Kieferorthopädie Gnathologie Knochenaufbau Funktionsanalytische Behandlungen Aufbissschienen Zahnbehandlung Begrenzung von Implantaten nach Anzahl und Höhe Beschränkung auf maximale Labor- und Materialkosten

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die PKV zahlt bei Vollversicherten je nach Versicherer 1-3 Monate für das Ausland, danach muss eine Vereinbarung getroffen werden. Die PKV zahlt maximal die Summe, die im Inland zu zahlen gewesen wäre, Leitlinie deutsche Gebührenordnung.

Ich rate zu einer separaten Auslandsreisekrankenversicherung, diese ist vorleistungspflichtig und bei der Mehrheit der Versicherer ohne Selbstbeteiligung, so kann man seinen Heimattarif "sauber" halten.

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Ob für einen Fotografen Versicherungspflicht gilt, kann man über die Berufsgenossenschaft abklären. Normalerweise ist es eine freiwillige versicherung solange ich keine Arbeitnehmer beschäftige. Ich würde eine private Unfallversicherung vorziehen, weil sie bereits ab 1% Invalidität zahlt, die BG zahlt erst ab 20%, ein defekter Daumen liegt da wohl drunter. Außerdem werden BG-leistungen mit anderen gesetzlichen Leistungen verrechnet, private Vorsorge nicht. Außerdem würde ich prüfen, je nach Ausgestaltung Deiner Tätigkeit, ob Du in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig bist.

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steht entweder auf dem Angebot bzw. bis zu einer nächsten Tarif- oder sonstigen Änderung (Index, Regionalklassenänderung, neue Tarifkalkulation); alle anderen Druckszenarien resultieren aus dem Verhalten des Vermittlers, um den abschluss zu machen. Merke "Eile ist ein schlechter Ratgeber"

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Falls Du Kunde bist bei diesem Unternehmen, Jahresbericht oder Bilanz anfordern. Im konservativen Bereich steht auf der Passiva die Anlage im Deckungsstock.

Bei fondsgebundenen Varianten, je nach Ausgestaltung als Garantie, Hybrid- oder spekulatives Produkt hilft der Blick in den Deckungsstock bzw. in die Bilanz.

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Haftpflicht - so wie geschildert - über die Eltern.

Ansonsten abhängig vom Beruf, Einstieg in eine BU mit vermindertem Anfangsbeitrag, geht so ab 15-25 EUR pro Monat an, ergänzend dazu eine Unfallversicherung.

Sparen Tagesgelkonto derzeit 1,00 bis 1,8 %, ist gerade die Infaltionsrate, oft sind die Zinsen an eine Mindesteinlage gebunden.

Besser Bausparer als Hochzinsvariante, ab 20 EUR monatlich, je nach Konstellation 2,00 bis 2,95 Zins, nach 7 jahren räumst du das Guthaben ab oder läßt dir für die erste Bude und Finanzierung der einrichtung einen Kredit mit sehr niedrigen Kreditzinsen geben.

Alles Gute für den Job.

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eine Pflegerente läuft nach Ablauf mit gleichbleibender Leistung BEITRAGSFREI weiter. Ein Pflegetagegeld muss weiterbezahlt werden und nur einige Versicherer stellen den Vertrag im Leistungsfall beitragsfrei. Die Pflegerente ist kapitalgedeckt mit Mindestverzinsung. Die Rente obendrauf hängt von den Überschüssen ab. Kapiatldeckung hat überhaupt nichts mit dem gesetzlichen System oder einem Älterwerden der Gesellschaft zu tun ??

Empfehle einem jungen Menschen die Absicherung ab Pflegestufe 2 oder 3 mit Optionen (auch im Leistungsfall) alle Stufen nachzuversichern. Ist sehr preiswert und bringt viel sicherheit für die Zukunft.

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Pro derMakler; Die Seite von "Dozent" ist so windig, Finger weg von solchen sog. Verbraucherberatern. Kein Hinweis auf eine Vermittlerzulassung, angebliche Beratung zu Lebens- und Rentenversicherung, geht schwer in den Bereich des zugelassenen Versicherungsberaters, für den Dozent auch keine Erlaubnis hat und alles riecht so nach unerlaubter Rechtsberatung (Dritte in rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Interpretation der Versicherungsbedingungen) zu beraten. Und letztendlich steckt eine ganz andere Masche dahinter. Der Rat an alle, wenn ich mir die Zähne machen lassen, geht ich nicht zum Friseur-Azubi, sondern zum Spezialisten, dem Zahnarzt, der darin auch ausgebildet ist.

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eine Anmerkung zum Rabattschutz. ich rate ab, außer es ist eine Geselleschaft, die bei Wechsel des Versicherer den Rabatt ohne Rückstufung weiter meldet. Ansonsten zahlst Du kräftig "Zinsen" in Form einer Zusatzprämie , damit Du nach dem Schaden nicht Mehrprämie zahlst.

Wo bleibt hier der Sinn, erst zahlen und dann doch Rückstufung. Eine Marketingmasche der Versicherer, um die zum Verbleib beim Versicherer zu zwingen.

Insassenunfall. Eher nein tendenziell eher zu Fahrerschutz, falls keine normale Unfall vorhanden ist. Gibt es ab 2,50 EUR pro Monat. Und leistet umfangreicher als eine private Unfall (Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, Pflege, Verdienstausfall, man wird so gestellt als hätte man haftpflichtansprüche) also für Vielfahrer oder Außendienstler empfehelenswert.

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