Was geschieht mit ausgebuchten oder wertlosen Papieren?
Guten Abend zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Unzwar hatte ich eine Aktie im Depot gehabt, die von meiner Bank ausgebucht wurde. Ich geh mal davon aus, dass die Firma eventuell Pleite gegangen ist. In diese Aktie hatte ich 1.395,00 € investiert.
Jetzt habe ich mir die Steuerbescheinigung angeguckt und habe festgestellt, dass der Verlust gar nicht im Verlusttopf aufgeührt ist. Anschließend habe ich mir den Verkaufsbeleg rausgesucht und darin steht:
"Es liegt keine Veräußerung i.S. des § 20 Absatz 2 EStG vor. Der Verlust wurde nicht in den Verrechnungstopf eingestellt - Veräußerungsverlust nach Differenzmethode -1.395,36 EUR."
Jetzt lautet meine Frage, warum dieser Verlust nicht in den Verrechnungstopf eingestellt wurde und sind meine 1395,36 € jetzt einfach so weg oder kann ich da was steuerlich noch machen?
Freue mich auf eure Antworten
3 Antworten
Wenn kein Verkauf der Wertpapiere stattgefunden hat, dann gibt es keinen Veräußerungsverlust. Damit taucht der Verlust nicht in einem Verlusttopf auf.
Allerdings kann seit 2020 in der Anlage KAP ein gedeckelter Betrag als Verlust aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden. Das solltest Du nutzen.
Da die Aktie ausgebucht wurde ist kein Veräußerungsverlust angefallen und somit wird der Verlust auch keinem Verlustverrechnungstopf zugeordnet. Trotzdem kannst Du den Verlust geltend machen und dafür benötigst Du eine Bestätigung von deiner Bank und darüber kannst Du dann den Verlust in der Steuererklärung geltend machen.
Dies ist auch der Grund, warum viele Kock-Out Zertifikate bei Erreichen der Knock-Out-Schwelle nicht mehr einfach ausgebucht werden, sondern zu einem Kurs von zB 0,0001 Euro automatisch verkauft werden, denn dann ist es ein Veräußerungsgeschäft und fließt in die Verlustverrechnungstöpfe.
Geht es auch, dass ich nur für diese Aktie eine Verlustbescheinigung beantragen kann oder werden dann alle Verluste vom Verlusttopf mit aufgeführt?
Es ist kein Veräußerungsverlust, da keine Veräußerung stattgefunden hat. Du kannst dir den Verlust von deiner Bank bestätigen lassen (Fristen beachten!). Diese Verlustbescheinigung kannst du bei deiner Steuererklärung angeben, sie wird dann mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet. Aber natürlich erst im Folgejahr.
Nein, das ist der Beleg der Ausbuchung. Die Verlustbescheinigung muss eigens beantragt werden. Bei den meisten Banken bis Mitte Dezember. Man erhält dann eine Bescheinigung aller Verluste des Jahres, die vom Finanzamt akzeptiert wird.
Und ja, der Verlust wird dann im Rahmen der Steuererklärung mit Gewinnen verrechnet. Im Prinzip ähnlich wie bei der Bank aber diesmal vom Finanzamt. Du erhältst dann zuviel einbehaltene Steuer zurück.
Geht es auch, dass ich nur für die Aktie von oben, sprich für die 1395 € eine Verlustbescheinigung beantragen kann oder werden dann alle Verluste vom Verlusttopf mit aufgeführt?
Diese "Gewinne aus Kapitalanlagen" wie werden die denn dann verrechnet. Ich bin zb bei der Ing und bis jetzt hab ich das nie bei der Steuererklärung angegeben weil das die Bank automatisch macht und weil ich bis jetzt so ein Verlust nicht hatte.
Sagen wir mal ich mache 1000 € Gewinn nach Steuern bei meiner Bank, muss ich dann diesen Gewinn bei der Steuererklärung angeben, damit sich das mit diesem Verlust ausgleicht, also wird das dann vom Finanzamt gemacht, statt von der Bank?
Na ja, ist das nicht bereits die Bescheinigung!?!
"Anschließend habe ich mir den Verkaufsbeleg rausgesucht und darin steht:
"Es liegt keine Veräußerung i.S. des § 20 Absatz 2 EStG vor. Der Verlust wurde nicht in den Verrechnungstopf eingestellt - Veräußerungsverlust nach Differenzmethode -1.395,36 EUR.""