Was darf das Finanzamt, wenn ein P Konto existiert?
Guten Tag, ich habe ein P-Konto. Das Finanzamt hat eine Pfändung, die ich erst in ein paar Monaten abgezahlt haben werde.
Jetzt werde ich massiv unter Druck gesetzt, dass ich die offenen Beträge am besten morgen abbezahle. Was darf das Finanzamt da ggf? Ich bin davon ausgegangen, dass mit dem P-Konto alles automatisch läuft.
Nachfrage, weil das heute aktuell wurde: darf das FA bei einem schon bestehenden P-Konto mein Auftraggeber „zwingen“, dass die die Rechnungsbeträge meiner Rechnungen direkt ans FA zu überweisen? Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass ginge in diesem Fall nicht.
5 Antworten
Wie setzt das FA Dich denn massiv unter Druck? Werden Dir Briefe geschickt, Vollstreckung angekündigt?
Ja, das dürfen sie. Die Vollstreckung wird aber nur oberhalb Deines Pfändungsfreibetrages funktionieren.
Also Arbeitseinkommen in Sinne von Lohn jetzt?
Ich arbeite ja auch und ich habe auch immer den 850i gefunden, wenn es darum ging, dass ich als Selbstständiger nicht schlechter gestellt sein darf als ein Arbeitnehmer..
Darauf basierend habe ich bereits die Erhöhung des P Freibetrags bekommen... Ich finde halt nichts dazu, ob das FA die Rechnungsbeträge pfänden kann, wenn schon ein P-Konto vorliegt..
Vielen Dank für die Antworten.. Gerichtsvollzieher war da und es gibt nichts bei mir zu pfänden. Ich werde mir jetzt aber eh jemanden suchen müssen, der sich mit P-Konto in Verbindung mit Selbstständigkeit auskennt, da es beim Finanzamt anscheinend niemand gibt, der sich damit auskennt ...
P-Konto heißt nur, dass das Konto Pfändungsschutz genießt. Alle anderen Optionen wie Forderungspfändungen oder Vollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen sind noch möglich.
Nachfrage, weil das heute aktuell wurde: darf das FA bei einem schon bestehenden P-Konto mein Auftraggeber „zwingen“, dass die meine Rechnungen direkt ans FA zu überweisen? Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass ginge in diesem Fall nicht.
Auftraggeber heißt, dass Du selbständig tätig bist. Für die Vollstreckungsbehörde gut. Man umgeht den Pfändungsschutz auf dem Konto indem man mittels Forderungspfändung das Geld direkt vom Auftraggeber holt.
Über Pfändungsschutz für einzelne Forderungen, damit Dir noch was zum Leben bleibt, musst Du direkt mit dem Finanzamt verhandeln.
Ja, das läuft alles automatisch mit dem P-Konto. Das Finanzamt hat da keine Sonderstellung. Was konkret befürchtest du denn?
Ja.
Eine Sonderstellung hat das FA natürlich nicht bzgl. des Pfändungsfreibetrages. Allerdings kann es auch ohne gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden.
Was aber für den Fragesteller keinen Unterschied macht, da er ohnehin schon ein P-Konto hat. Manch anderer wäre dann erstmal ein paar Tage blockiert in der Kontonutzung.
Eigentlich ist es doch ganz nett, wenn solche Schreiben vorab verschickt werden ("in einer Woche werden wir vollstrecken").
Ja, ich hab das auch nur auf das P-Konto bezogen. Und ohne gerichtlichen Beschluss kann jede öffentliche Stelle pfänden (Krankenkassen, Hauptzollämter, Städte, Gemeinden, Landkreise usw.)
Über die Pfändungsfreibeträge können die sich aber auch nicht hinwegsetzen. Allerdings ist es für sie auch leichter, die Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen ohne Gerichtsbeschluss zu reduzieren.
Nett wäre es schon, sowas anzukündigen, aber nett wollen sie ja nicht sein, sondern das Geld eintreiben. Das führt oft dazu, dass die Vollstreckungsankündigung bzw. Pfändung an den Schuldner erst einige Tage später abgeschickt/zugestellt wird, als die Pfändung zur Bank, damit nicht vorher noch Geld zur Seite geschafft werden kann.
Ich hab den Satz nur geschrieben, weil der Fragesteller sich massiv unter Druck gesetzt fühlt, vermutlich durch solche Briefe. Dabei ist es doch nett, wenn man informiert wird. Vermutlich stand ja niemand vor seiner Tür und hat gesagt "ich weiss, wo Du wohnst" :)
Und ja, ich habe mal eine Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt erhalten (nicht für mich) und konnte das dann zurückstellen lassen, um es klären zu können. Möglicherweise war das eine Ausnahme, aber ist hier vermutlich auch so.
Ich habe gerade schon bei einer anderen Antwort geschrieben, dass die wohl jetzt direkt bei einem meiner Auftraggeber einziehen wollen. 😔
Nur weil Du ein P-Konto hast bedeutet das doch nicht, dass Du vor Vollstreckungsversuchen geschützt bist. Natürlich nicht auf dem P-Konto, sondern zum Beispiel durch Pfändung von Gegenständen. Die Vollstreckungsbeamten des Finanzamts, genauer gesagt vom Zoll, gelten als wesentlich weniger freundlich als die Gerichtsvollzieher.
Wenn aber tatsächlich nichts zu holen ist, muss das Finanzamt trotz aller bösen Briefe klein beigeben.
Zur Nachfrage: Pfändungsschutz scheint mir in Par.850 ZPO in erster Linie Arbeitseinkommen zu haben (ist in 850 definiert), ausserdem Einkommen von Landwirten 851a und Sonstige Einkünfte in gewissem Rahmen 850i.