Was buche ich wohin als freiberuflicher Sprecher / festangestellter Schauspieler?
Als freiberuflicher Sprecher stelle ich meinen Kunden Rechnungen zzgl. 19% Ust. und verbuche die unter 8400 als Erlöse 19%.
Als Schauspieler bin ich aber auch am Theater festangestellt und habe auch Drehtage als Angestellter der jeweiligen Produktionsfirma. Wohin buche ich diese Beträge in meiner Buchhaltungssoftware, die ich mit meinem Konto verbunden habe?
Etwa als - 8200 Erlöse ohne Steuern?
Und was kann ich absetzen von der Gehaltszahlung?
Vielen Dank für die Hilfe.
2 Antworten
Wenn Du dabei bist Deine Steuererklärung zu machen, dann wirst Du im Forum "elster.de" die Anlage "N" finden für "nichtselbständige Arbeit".
Dort hineingehören die Einkünfte aus den Anstellungen, denn für die hast Du "Lohnsteuerbescheinigungen" bekommen.
In die Buchhaltung gehören die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit. Deshalb unterliege die auch der Umsatzsteuer und die Einnahmen aus den Anstellungen nicht (keine unternehmerische Tätigkeit).
Und dass Du gerade aus dem Ausland zurück gekehrt bist und in Deutschland lange keine Steuererklärungen gemacht hast, stand nicht im Sachverhalt. Wer hier fragt und von "meiner Buchhaltungssoftware" spricht, ist nicht als Laie so ohne Weiteres zu erkennen.
Daher ist der Ton von @Wurzlsepp6682 gut nachvollziehbar. Ich kenne ihn privat und er ist ein sehr freundlicher und umgänglicher Mensch.
Frage:
kennst du den Unterschied zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Festanstellung?
anscheinend nicht! die Festanstellung hat in der Buchhaltung nichts zu suchen!
Danke - war mir nicht bewusst. Ist meine erste Steuererklärung in DE nach 12 Jahren im Ausland. Also danke für die Info, aber an deinem Tonfall kannst du noch arbeiten. Wenn Leute in einem Forum etwas fragen, dann genau aus dem Grund, dass sie das Wissen nicht besitzen. Sonst wäre ich ja nicht hier ;)