Ware kam nicht an. Erstattung ohne Versandkosten rechtens?
Ich habe etwas bestellt und 14 Euro Versand bezahlt und der Artikel kam nicht an.
Nun möchte ich natürlich eine Erstattung.
Ich hatte per Paypal Freunde bezahlt und der Kauf lief schriftlich über Facebook ab.
Seit mehreren Wochen laufe ich meinem Geld hinterher und bin immer freundlich geblieben und wurde dauernd vertröstet.
Nun bat ich nochmals freundlich darum, dass ich das Geld zurückerstattet bekomme und die Kleingewerbetreibende hat mir nun eine echt unverschämte und freche Antwort aufgesprochen (Facebook Messanger) im Stil von: "Verfickte Scheiße" und mich beleidigt mit O Ton:
"Gib mir einfach deine verkackte Bankadresse (Du) verkackte Kiste nochmal, dann überweise ich Dir das Geld aber den Versand behalte ich ein."
Was kann ich tun um auch die Versandkosten zurückzuerhalten? Und kann ich das was sie mir da sagte wörtlich/schriftlich mit dem Verweis auf ihren Namen wiederholen um andere vor so einem unseriösen Gebaren zu warnen? Oder fällt das unter Datenschutz?
Also kann ich zumindest wörtlich wiederholen und sie also zitieren?
2 Antworten
Kommt auf seine AGB / Widerrufsrecht an. Aber wenn er etwas verschickt hat, dann soll er zunächst den Beleg vorweisen. Ich erstatte bei meinem Gewerbe die Versandkosten bei Verlust oder wenn es verloren gegangen ist – kann allerdings jede Sendung nachverfolgen.
Warnen kannst du immer, als Kleingewerbetreibender sollte sein Firmenname zwangsläufig den vollen Namen beinhalten.
Entweder:
Name Zuname
Firmenname, Inh. Name Zuname
Hängt jedoch mit der Rechtsform zusammen. Ist dies so, dann sehe ich darin keinen Datenschutz, allerdings solltest du die Warnung rechtssicher beschreiben und nur das behaupten, was du nachweisen kannst.
Du kannst ein Teil zitieren oder das Zitat abändern. Wenn du den Namen oder die Firma nicht nennst, dann weiß keiner, worum es geht 😁 Du kannst das Ganze aber auch als "Erfahrungsbericht" umschreiben. WICHTIG: Immer Sprachnachrichten / Textnachrichten screenshotten. Falls doch mal einer denkt, er könne rechtlich was unternehmen. Dann hast du Beweise.
Beim Privaten Verkauf geht das Versandrisiko an den Empfänger über, heißt, sofern die Ware ohne Versicherung verschickt wurde, muss dir der Verkäufer gar nichts erstatten. Sofern der Versand versichert verschickt wurde, muss dir der Verkäufer das erstatten, was auch der Versanddiensleister nach Suchauftrag zurückerstattet.
Wenn der Absender ein Händler war, dann trägt er das Versandrisiko, er schuldet dir Warenwert und Versandkosten sofern er nicht neu versenden kann. Er muss sich dann sein Geld vom Versandunternehmen zurückholen, sofern er versichert versendet, wenn er unversichert versendet ist das sein Problem.
Das wurde per DHL versichert versendet ins europäische Ausland wo ich mich befunden habe.
Und das war kein privater Verkauf da sie ja ein Kleingewerbe unterhält. Ich habe es lediglich nicht über einen Shop gekauft sondern sie direkt angeschrieben.
Es wurde von der Person behauptet, dass Schmuck nicht versichert sei bei DHL -
Ich habe aber 14 Euro Versand bezahlt was ja nicht gerade wenig ist.
Das hat auch eine Tracking.
Das kann dir egal sein, wer als Händler auftritt trägt das volle Versandrisiko. Wenn er die Ware unterversichert verschickt ist das nicht dein Problem und auch für Schmuck gibt es Versicherungen, z.b. ein Versand als Wertbrief.
Kann ich denn das was diese Person hat zitieren? Wörtlich zitieren und den Namen nennen?
Denn am liebsten würde ich das was gesagt wurde ja öffentlich machen - aber das geht nicht vermute ich.
Außer wenn ich die Stimme nicht verfälsche und den Namen dann nicht nennen würde vermute ich.