Kommt auf seine AGB / Widerrufsrecht an. Aber wenn er etwas verschickt hat, dann soll er zunächst den Beleg vorweisen. Ich erstatte bei meinem Gewerbe die Versandkosten bei Verlust oder wenn es verloren gegangen ist – kann allerdings jede Sendung nachverfolgen.

Warnen kannst du immer, als Kleingewerbetreibender sollte sein Firmenname zwangsläufig den vollen Namen beinhalten.

Entweder:
Name Zuname
Firmenname, Inh. Name Zuname

Hängt jedoch mit der Rechtsform zusammen. Ist dies so, dann sehe ich darin keinen Datenschutz, allerdings solltest du die Warnung rechtssicher beschreiben und nur das behaupten, was du nachweisen kannst.

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Ich gehe davon aus, dass du keinen Zugriff auf die Inhalte hast, wenn das Abo ausläuft. Die gute Dame / Herr will damit verhindern, dass du Inhalte sicherst und abrufen kannst, wenn kein Abo besteht. Geschäftlich sinnvoll, in Zeiten der digitalen Medien absoluter Nonsens.

Rechtlich gäbe es das Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht.

Die Anfertigung ist nicht strafbar, sofern beide Rechte bewahrt werden. Das tut es auch, sofern du nichts veröffentlichst.

Außer natürlich, du bestätigst in irgendwelchen AGB / Verträgen, Screenshots nicht anzufertigen. So etwas ist mir aber bei OF keinesfalls bekannt.

In der Beweislast liegt immer der Kläger, nicht der Angeklagte. Von daher wird dir nichts passieren.

WICHTIG:
Keine Rechtsberatung!

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Prinzipiell darf er anrufen, wo er will.

Es gibt aber eine besondere Regelung:
Dein Arbeitgeber hat nicht zu interessieren, warum du krank bist oder welche Krankheit du hast. Diese Daten darf er nicht abfragen oder erheben. Schon längst nicht bei deinen Eltern.

Kleiner Tipp:
Die Nummer deiner Eltern geht den Chef aus Datenschutzgründen nichts an. Sollte was gespeichert sein, sofortige Löschung beauftragen und deine Nummer hinterlegen. Meistens hinterlegt man die Hausnummer beim ersten Vertrag, weil man sich nicht auskennt.

Wenn er sich die Nummer "privat" sucht, einfach mal schauen, was der Betriebsrat dazu sagt.

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Du kannst die Person wegen Betruges anzeigen. Aber da du keinen Chat und sonst gar nichts mehr hast, wird da nichts bei rauskommen. Dein Geld ist leider weg.

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Ja aber nur, weil du dann höhere Chancen bei deinem Wunschberuf hast. Wenns aber wirklich ein "Horrorjob" wäre, dann würde ich es nicht tun. Musst du für dich selber entscheiden 😁

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