Kommt auf seine AGB / Widerrufsrecht an. Aber wenn er etwas verschickt hat, dann soll er zunächst den Beleg vorweisen. Ich erstatte bei meinem Gewerbe die Versandkosten bei Verlust oder wenn es verloren gegangen ist – kann allerdings jede Sendung nachverfolgen.
Warnen kannst du immer, als Kleingewerbetreibender sollte sein Firmenname zwangsläufig den vollen Namen beinhalten.
Entweder:
Name Zuname
Firmenname, Inh. Name Zuname
Hängt jedoch mit der Rechtsform zusammen. Ist dies so, dann sehe ich darin keinen Datenschutz, allerdings solltest du die Warnung rechtssicher beschreiben und nur das behaupten, was du nachweisen kannst.