Kommt auf seine AGB / Widerrufsrecht an. Aber wenn er etwas verschickt hat, dann soll er zunächst den Beleg vorweisen. Ich erstatte bei meinem Gewerbe die Versandkosten bei Verlust oder wenn es verloren gegangen ist – kann allerdings jede Sendung nachverfolgen.

Warnen kannst du immer, als Kleingewerbetreibender sollte sein Firmenname zwangsläufig den vollen Namen beinhalten.

Entweder:
Name Zuname
Firmenname, Inh. Name Zuname

Hängt jedoch mit der Rechtsform zusammen. Ist dies so, dann sehe ich darin keinen Datenschutz, allerdings solltest du die Warnung rechtssicher beschreiben und nur das behaupten, was du nachweisen kannst.

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Ich gehe davon aus, dass du keinen Zugriff auf die Inhalte hast, wenn das Abo ausläuft. Die gute Dame / Herr will damit verhindern, dass du Inhalte sicherst und abrufen kannst, wenn kein Abo besteht. Geschäftlich sinnvoll, in Zeiten der digitalen Medien absoluter Nonsens.

Rechtlich gäbe es das Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht.

Die Anfertigung ist nicht strafbar, sofern beide Rechte bewahrt werden. Das tut es auch, sofern du nichts veröffentlichst.

Außer natürlich, du bestätigst in irgendwelchen AGB / Verträgen, Screenshots nicht anzufertigen. So etwas ist mir aber bei OF keinesfalls bekannt.

In der Beweislast liegt immer der Kläger, nicht der Angeklagte. Von daher wird dir nichts passieren.

WICHTIG:
Keine Rechtsberatung!

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Käufer behauptet gekaufte Ware sei nach dem Kauf nun defekt (Ebay Kleinanzeigen) - wie soll ich vorgehen?

Hallo zusammen,

ich habe 3 Barhocker über die Plattform Ebay Kleinanzeigen verkaufen können.

Folgendes war in der Anzeige geschrieben:

"3 Barhocker der Serie INGOLF von Ikea abzugeben.
Farbe Antikbeize
Höhe 74 cm (weitere Maße bitte den Foto entnehmen)
Zustand wie neu (da ungebraucht!)
Tier- und Raucherfreier Haushalt.
Neupreis bei Ikea je Stuhl bei 69,99€.
Gerne auf Verhandlungsbasis."

Verkauft wurden die Stühle letztendlich an eine Käuferin, jedoch hat ihr Sohn die Stühle abgeholt und bar 100€ bezahlt am Samstag, dem 22.01.2022.

Am 24.01.2022 kam dann die Nachricht von der Käuferin:

"Hallo ...,
Ein Stuhl ist leider nicht intakt. Ein Teil der Sitzfläche ist komplett abgebrochen, das konnte man beim kaufe nicht sehen, ich kann gerne ein Foto davon schicken. Wie sollen wir vorgehen? Der Stuhl ist unbrauchbar, daher hätte ich für den gerne das Geld zurück, da er nicht wie in der Anzeige beschrieben war.
Liebe Grüße"

Dazu hat sie ein Foto beigefügt, das angeblich die Bruchstelle aufzeigt - jedoch schwer für mich erkennbar.

Da hierbei bereits 2 Tage seit dem Verkauf vergangen waren und ich die Anzeige bereits nach Verkauf auf der Plattform gelöscht habe, habe ich nicht weiter darauf reagiert, zumal die Stühle bei Übergabe an den Sohn in mangelfreiem Zustand waren und er die Stühle auch mitgenommen hat.

Nun erhalte ich immer mehr Nachrichten von der Käuferin, u.a. folgende:

"Ich habe Sie nun bei ebay angezeigt, da Sie nicht reagieren. Es wäre nett, würden Sie mir den Preis für einen kaputten Stuhl erstatten. 30€ wären in Ordnung"

Wie soll ich hier vorgehen? Zwar habe ich in der Anzeige nicht explizit auf den Ausschluss einer Gewährleistung verwiesen, doch waren die Stühle beim Verkauf definitiv intakt. Zusätzlich habe ich Fotos der Ware vom Verkaufstag, die definitiv beweisen, dass nichts abgebrochen war.

Kann sie gegen mich rechtlich vorgehen? Dabei habe ich nichts verschwiegen und finde es falsch ihr Geld zurückzugeben, für etwas, was bei Verkauf intakt war - vorliegende Beweisfotos.

Ich wäre über jegliche Hilfestellung sehr dankbar!!

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In der Beweislast ist der Käufer, nicht der Verkäufer. Alles was nach dem Kauf passiert, ist demnach nicht dein Problem. Außer du hast die Mängel wissentlich nicht erwähnt 😁

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Prinzipiell darf er anrufen, wo er will.

Es gibt aber eine besondere Regelung:
Dein Arbeitgeber hat nicht zu interessieren, warum du krank bist oder welche Krankheit du hast. Diese Daten darf er nicht abfragen oder erheben. Schon längst nicht bei deinen Eltern.

Kleiner Tipp:
Die Nummer deiner Eltern geht den Chef aus Datenschutzgründen nichts an. Sollte was gespeichert sein, sofortige Löschung beauftragen und deine Nummer hinterlegen. Meistens hinterlegt man die Hausnummer beim ersten Vertrag, weil man sich nicht auskennt.

Wenn er sich die Nummer "privat" sucht, einfach mal schauen, was der Betriebsrat dazu sagt.

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Wenn du „konsumsüchtig“ bist, dann solltest du es behandeln lassen. Je nach Schwere gibt es aber eine Möglichkeit: Übergib die Finanzen einer Person, der du vertraust. Die kann dich von sinnlosen Käufen abhalten und dich generell unterstützen, ein Gefühl für Finanzen zu bekommen, dir sagen, was du nicht kaufen solltest und dich über deine Finanzen auf dem Laufenden halten.

Im privaten Umkreis habe ich auch eine 2 bis 3 Personen, die mir vertrauen und dessen Finanzen ich verwalte. Ist also keine Seltenheit, jedoch spielt das Vertrauen bei so was eine essenzielle Rolle.

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Du kannst die Person wegen Betruges anzeigen. Aber da du keinen Chat und sonst gar nichts mehr hast, wird da nichts bei rauskommen. Dein Geld ist leider weg.

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Ja aber nur, weil du dann höhere Chancen bei deinem Wunschberuf hast. Wenns aber wirklich ein "Horrorjob" wäre, dann würde ich es nicht tun. Musst du für dich selber entscheiden 😁

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