Darf eine einmalige Nachzahlung der Betriebsrente mit der Grundsicherung verrechnet werden?
Ich beziehe eine Volle Erwerbsminderungsrente und unterstützend dazu eine Grundsicherung. Demnächst bekomme ich noch eine kl. Betriebsrente dazu.
Nach den neuesten Regelungen dürfen da aber erst nach Abzug von 100€ plus 30%was drüber ist, die Betriebsrenten mit der Grundsicherung verrechnet werden.
Was passiert aber mit der einmaligen Nachzahlung der Betriebsrente die ausgezahlt wird weil ich wegen meiner Erwerbsunfähigkeit diese schon früher hätte beantragen können?
Laut Satzung wird mir erfreulicher weise jetzt trotzdem eine Summe nachgezahlt. Meine Frage dazu..
Darf das Amt diese Nachzahlung einbeziehen? Oder mit der Grundsicherung über Monate Verrechnen oder steht mir bei Betriebsrenten ein Freibetrag zu als Einmaliges Einkommen??
Denn die monatl.Betriebsrente ist weitaus kleiner als meine monatl. Grundsicherung.
Bitte um Antwort...Dank👍