VWL AG-Anteil Teilmonat
Guten Abend ins Forum, ein MA wechselt zu Mitte Oktober den Arbeitgeber, er hat beim alten und neuen AG Anspruch auf VWL AG-Anteil...
Muss der alte Arbeitgeber bei dem der MA vom 01.-15.10.12 beschäftigt ist den vollen AG Anteil VWL für Oktober zahlen oder muss der neue AG bei dem der MA dann vom 16.-31.10.12 beschäftigt ist dies erledigen oder müssen evtl. beide AG einen nach Beschäftigungszeit im Oktober anteilmässigen VWL AG Anteil abrechnen?
Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir diesbezüglich einen Hinweis geben?
Vielen Dank von Barbara
1 Antwort
Ich würde das Thema so einschätzen. VWL sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, somit liegt es in der Entscheidung des AG ob er diese für einen halben Monat in voller Höhe bezahlt, eine Teilzahlung vornimmt oder die Zahlung bereits ganz einstellt.
Ein "richtig oder falsch" wird es in diesem Falle denke ich nicht geben. VWL Verträge können durch eine Rate mehr oder weniger im Jahr nicht überbezahlt werden und Probleme entstehen auch keine wenn beide Firmen die vollen VWL zahlen würden, du kannst ja schließlich auch selbst Einzahlungen auf die meisten Verträge vornehmen.
Für eine eindeutige Antwort müsstest du bei beiden Arbeitgebern nachfragen wie diese deinen Fall handhaben. Ich drücke dir die Daumen dass beide AG die vollen VWL leisten ;-)