vortragsfähiger Gewerbeverlust bei Geschäftsaufgabe?
"Ich bin Pensionär, hatte seit 2013 eine PVA in Betrieb und habe diesen Gewerbebetrieb in 2020 aufgegeben. Gewinn 2020 ca. 600 EUR, habe aber aus 2019 einen Verlustvorrag von ca. 7000 EUR. Wird dieser Verlust bei der ESt berücksichtigt?"
2 Antworten
Klingt eher nach Gewerbesteuer (-messbescheid).
Der würde bei der Einkommensteuer 2020 natürlich nicht berücksichtigt werden, weil es ein Verlustvortrag für die Gewerbesteuer ist.
Bei der Einkommensteuer wurden die Verluste, wie @wfwbinder richtig ausgeführt hat, ja bereits jährlich mit der Pension verrechnet und haben so das zu versteuernde Einkommen gemindert.
Da stellt sich für mich die Frage, warum ist der Verlust nicht in 2019 mit Deiner Pension verrechnet worden? Oder war der wirklich insgesamt so hoch, dass er wirklich noch verblieb, nachdem die Pension kompensiert war?
Dann wird er automatisch in 2020 abgezogen.
Danke, alles klar, wenn man alle Bescheide nochmals liest ist das mitunter sehr hilfreich.