vortragsfähiger Gewerbeverlust bei Geschäftsaufgabe?

2 Antworten

vortragsfähiger Gewerbeverlust

Klingt eher nach Gewerbesteuer (-messbescheid).

Der würde bei der Einkommensteuer 2020 natürlich nicht berücksichtigt werden, weil es ein Verlustvortrag für die Gewerbesteuer ist.

Bei der Einkommensteuer wurden die Verluste, wie @wfwbinder richtig ausgeführt hat, ja bereits jährlich mit der Pension verrechnet und haben so das zu versteuernde Einkommen gemindert.


Remue 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 11:20

Danke, alles klar, wenn man alle Bescheide nochmals liest ist das mitunter sehr hilfreich.

Frommwood  23.04.2021, 11:23
@Remue

Der Gewerbeverlust ist leider auch an das jeweilige Gewerbe gebunden. Er verfällt somit mit Aufgabe des jeweiligen Gewerbebetriebes.

Da stellt sich für mich die Frage, warum ist der Verlust nicht in 2019 mit Deiner Pension verrechnet worden? Oder war der wirklich insgesamt so hoch, dass er wirklich noch verblieb, nachdem die Pension kompensiert war?

Dann wird er automatisch in 2020 abgezogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung