wenn du die voraussetzungen für bafög erfüllst und es genehmigt bekommst, dann prüft keiner wofür du dein geld ausgibst. ich bezweifle aber dass du das einfach so genehmigt bekommst, wenn du nicht darauf angewiesen wärst....

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Gerade wenn schon die Unterlassungserklärung unterschrieben wurde und dagegen verstoßen wird, kann es seeeehr teuer für die Person werden...steht alles aber ausführlicher hier drin https://www.filesharingabmahnung.de/verstoss-gegen-unterlassungserklaerung/#wie-hoch-faellt-die-vertragsstrafe-aus

Ich würde jedem prinzipiell davon abraten! Lohnt sich einfach nicht bei den alternativen die es mittlerweile gibt!

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wie soll den das gehen mit dem auf eine "andere Person laufen lassen"? :D

auf was für Ideen manche kommen...

kommst du über 450 euro hast du ganz normal Abzüge. Das mit der "anderen Person" ist eindeutig nicht legal...

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Hatte etwas ähnliches damals mit meinem Vater als er im Krankenhaus war, musste ich das Konto verwalten und wir hatten nur eine normale Vollmacht. Obwohl die von der Bank uns schon seit Jahren kennen, durfte ich nur Bankgeschäfte unter seinem Namen mit einer von der Bank ausgestellten Vollmacht machen. Diese haben wir dann später gemacht. Überweisungen habe ich dann so für ihn am Schalter machen können aber andere Sachen nicht.Gut zu wissen, dass jede Bank das unterschiedlich handhabt....

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