Die Antwort lautet: @Rentenfrau und LittleArrow: Dann ist es so, dass sie sich wahrscheinlich rechtlich erkundigen wird und § 27 Abs. 3 SGB II zur Sprache kommt. Sie meint, sie hätte ein Anrecht bei mir so zu wohnen wie sie das für richtig hält, dazu gehört nunmal ihr Freund. Sie hätte auch Anrecht darauf soviel Besuch wie sie will zu empfangen, etc.
Freiwillig wird sie mir ganz sicher keinen Zusatz zur Miete geben, sie muss ja ihren arbeitslosen Freund bzw. diese Beziehung irgendwie finanzieren. Auch nicht auf meine Aufforderung hin würde sie zur Miete etc. beisteuern, sie würde das nicht einsehen, weil sie sagt, ich wäre dafür verantwortlich, dass ich sie in die Welt gesetzt habe und ich das nicht verantworten könnte sie in ihrer Ausbildung vor die Türe zu setzen. Mir geht es lediglich darum, dass ich ihre Lebensweise in meiner Wohnung nicht mehr länger dulde. Ich unterstütze keinen Arbeitslosen indirekt. Das kann sie tun, indem sie blind vor Liebe ist, aber nicht ich. Solche Wahrheiten darf ich auf keinen Fall sagen, klar, dass ich sie und ihre große Schwester samt Freunde gegen mich hätte (hab ich seit gestern ja schon, weil ich beide rausgeworfen habe, nachdem ich vom Büro nach Hause gekommen bin und beide urgemütlich auf meinem Sofa im Wohnzimmer gesessen sind und keinerlei Anstalten trotz Aufforderung gemacht haben ins Zimmer zu gehen, weil ich ein wenig meine Ruhe brauchte). Ich wurde beschimpft, auf's Allerübstelste beleidigt, verurteilt, gespuckt, es fielen Ausdrücke - so habe ich meine Tochter nicht erzogen....es war furchtbar. Der Freund meiner Tochter, der seit 2 Jahren alle Ausbildungen aus irgendeinem Grund immer wieder abbricht, meinte zu mir, nachdem ich beiden gesagt habe, dass die beiden als Pärchen in meiner Wohnung nicht mehr länger dulde: "Sowas Krankes muss ich mir nicht mehr länger anhören, ich geh jetzt." Ich verwies ihn an meine Haustüre.
Was wurde hier verdreht? Was?