Versteuerung von provisionsbasiertem Kunstverkauf?
Hallo zusammen,
zu meiner Frage habe ich im Internet leider noch nichts passendes gefunden. Ich habe ein Angebot einer Firma bekommen, meine Kunst auf Provisionsbasis zu verkaufen. Meine Frage ist nun wie das steuerlich für mich aussieht? Zählt das schon zu Gewinnerzielungsabsicht? (Die Firma würde Werbung für mich machen) Muss ich das dem Finanzamt anmelden, oder einfach die monatlichen Abrechnungen dieser Firma mit meiner Steuererklärung einreichen?
Ich habe einen Instagramaccount, auf dem ich hobbymäßig meine Arbeiten zeige und studiere zur Zeit noch, allerdings nichts was mit meinem Hobby zu tun hat, falls das relevant ist.
Der Betrag den ich verdienen würde, wäre zumindest am Anfang eher gering.
Viele Grüße
1 Antwort
Als Künstler bist Du Freiberufler.
Du musst das Versteuern und somit den Gewinn in Deine Einkommensteuererklärung aufnehmen. Egal, ob einer für Dich Werbung macht, oder Du nur über instagram verkaufst.
Die Provision sind Betriebsausgaben.
Nein, andersrum.
Der Vermittler erhält eine Provision für seine Vermittlungsleistung. Oder steht das anders im Vertrag?
Das bedeutet also, wenn 30% Provision vereinbart sind, dass du 100 Einnahmen hast und 30 Ausgaben - somit einen Gewinn von 70.
Je nach Art der Kunst kann das umsatzsteuerlich auch attraktiv sein, nämlich wenn deine Werke mit 7% besteuert werden, du aber aus den Vorleistungen 19% abziehen kannst.
Die Provision ist dann aber keine Ausgabe für mich, da es doch meine Vergütung ist? Ich gebe dieser Firma die Lizenz meine Arbeiten wirtschaftlich zu verwerten und das wäre für mich ja eine Einnahme.
Ich war der gleichen Ansicht wie @EnnoWarMal, nach Deiner Beschreibung "provisionsbasierter Kunstverkauf." Man hilft Dir beim Verkauf und bekommt dafür Provision.
Nach Deiner Beschreibung mit der Lizensierung an Jemanden, der dann Deine Kunstwerke verwertet, ist es keine Provision, sondern für Dich eine Einnahme aus der Vergabe von Lizenzen.
Aber das widerspricht wiederum der Beschreibung "die Firma würde einfach Werbung für mich machen," denn das deutet dann doch wieder auf Verkauf durch Dich.
Wie auch immer, Deine Einnahmen gehören in Deine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung udn alle Deine Betriebsausgaben, ob Material, oder Provisionen, Fahrkosten zu Verkaufsveranstaltungen usw. werden davon abgezogen. Der Rest ist zu versteuern.
Meine Aussage kam falsch rüber. Ich schicke meine Sachen digital an eine Firma, die mich dann in ihrem Onlineshop aufnimmt. Für jedes verkaufte Bild bekomme ich dann einen gewissen Prozentsatz vergütet, also es sind definitiv dann meine Einnahmen.
So eindeutig, wie Du es siehst, muss es nciht sein. Wir kennen den Vertrag nicht. Wenn ich mich bei dem Onlineshop anmelden würde, wer wäre mein Vertragspartner? Kaufe ich von der Onlineplattfrom? Oder kaufe ich von Xelak?
Und wie ist euer Vertrag? Es könnte sein, dass es Verkaufskommission ist. Die Onlineplattform verkauft im eigenen Namen und für fremde Rechnung.
Die endgültige steuerliche Behandlung ist von den Verträgen abhängig.
Du würdest von der Onlineplattform kaufen. Ich habe nichts mit dem Verkauf zutun, sonder stelle meine Werke zur Verfügung, diese können dann auf Tassen, Kissen usw. gedruckt werden.
Die Vergütung wird als Provision bezeichnet und der Vertrag heißt Lizenzvertrag
Somit handelt es sich nicht um den Verkauf der Werke, sondern um den Verkauf eines Verwertungsrechts § 31 ff Urheberrechtsgesetz. Da ist der Ausdruck Provision etwas irreführend.
Wie auch immer Deine Einnahmen sind zu versteuern. Da damit die Kunden wohl alles Unternehmer sind, solltest Du überlegen auf den Kleinunternehmerstatus zu verzichten und in der Umsatzsteuer auf die Regelbesteuerung zu optieren. Es bringt Dir den Vorsteuerabzug ein.
Danke für die Antwort!
Die Provision ist dann aber keine Ausgabe für mich, da es doch meine Vergütung ist? Ich gebe dieser Firma die Lizenz meine Arbeiten wirtschaftlich zu verwerten und das wäre für mich ja eine Einnahme.
Meine Frage ist vor allem, ob ich etwas anmelden muss oder "einfach" die monatlichen Abrechnungen mit meiner Steuererklärung einreichen kann.