Versteuerung von provisionsbasiertem Kunstverkauf?

1 Antwort

Als Künstler bist Du Freiberufler.

Du musst das Versteuern und somit den Gewinn in Deine Einkommensteuererklärung aufnehmen. Egal, ob einer für Dich Werbung macht, oder Du nur über instagram verkaufst.

Die Provision sind Betriebsausgaben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

xelak 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 19:05

Danke für die Antwort!

Die Provision ist dann aber keine Ausgabe für mich, da es doch meine Vergütung ist? Ich gebe dieser Firma die Lizenz meine Arbeiten wirtschaftlich zu verwerten und das wäre für mich ja eine Einnahme.

Meine Frage ist vor allem, ob ich etwas anmelden muss oder "einfach" die monatlichen Abrechnungen mit meiner Steuererklärung einreichen kann.

EnnoWarMal  03.03.2016, 21:03
@xelak

Nein, andersrum.

Der Vermittler erhält eine Provision für seine Vermittlungsleistung. Oder steht das anders im Vertrag?

Das bedeutet also, wenn 30% Provision vereinbart sind, dass du 100 Einnahmen hast und 30 Ausgaben - somit einen Gewinn von 70.

Je nach Art der Kunst kann das umsatzsteuerlich auch attraktiv sein, nämlich wenn deine Werke mit 7% besteuert werden, du aber aus den Vorleistungen 19% abziehen kannst.

wfwbinder  04.03.2016, 09:25
@xelak

   Die Provision ist dann aber keine Ausgabe für mich, da es doch meine Vergütung ist? Ich gebe dieser Firma die Lizenz meine Arbeiten wirtschaftlich zu verwerten und das wäre für mich ja eine Einnahme.

Ich war der gleichen Ansicht wie @EnnoWarMal, nach Deiner Beschreibung "provisionsbasierter Kunstverkauf." Man hilft  Dir beim Verkauf und bekommt dafür Provision.

Nach Deiner Beschreibung mit der Lizensierung an Jemanden, der dann Deine Kunstwerke verwertet, ist es keine Provision, sondern für Dich eine Einnahme aus der Vergabe von Lizenzen.

Aber das widerspricht wiederum der Beschreibung "die Firma würde einfach Werbung für mich machen," denn das deutet dann doch wieder auf Verkauf durch Dich.

Wie auch immer, Deine Einnahmen gehören in Deine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung udn alle Deine Betriebsausgaben, ob Material, oder Provisionen, Fahrkosten zu Verkaufsveranstaltungen usw. werden davon abgezogen. Der Rest ist zu versteuern.

xelak 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 11:12
@wfwbinder

Meine Aussage kam falsch rüber. Ich schicke meine Sachen digital an eine Firma, die mich dann in ihrem Onlineshop aufnimmt. Für jedes verkaufte Bild bekomme ich dann einen gewissen Prozentsatz vergütet, also es sind definitiv dann meine Einnahmen.

wfwbinder  04.03.2016, 12:21
@xelak

So eindeutig, wie Du es siehst, muss es nciht sein. Wir kennen den Vertrag nicht. Wenn ich mich bei dem Onlineshop anmelden würde, wer wäre mein Vertragspartner? Kaufe ich von der Onlineplattfrom? Oder kaufe ich von Xelak?

Und wie ist euer Vertrag? Es könnte sein, dass es Verkaufskommission ist. Die Onlineplattform verkauft im eigenen Namen und für fremde Rechnung.

Die endgültige steuerliche Behandlung ist von den Verträgen abhängig.

xelak 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 13:05
@wfwbinder

Du würdest von der Onlineplattform kaufen. Ich habe nichts mit dem Verkauf zutun, sonder stelle meine Werke zur Verfügung, diese können dann auf Tassen, Kissen usw. gedruckt werden.

Die Vergütung wird als Provision bezeichnet und der Vertrag heißt Lizenzvertrag

wfwbinder  04.03.2016, 14:39
@xelak

Somit handelt es sich nicht um den Verkauf der Werke, sondern um den Verkauf eines Verwertungsrechts § 31 ff Urheberrechtsgesetz. Da ist der Ausdruck Provision etwas irreführend.

Wie auch immer Deine Einnahmen sind zu versteuern. Da damit die Kunden wohl alles Unternehmer sind, solltest Du überlegen auf den Kleinunternehmerstatus zu verzichten und in der Umsatzsteuer auf die Regelbesteuerung zu optieren. Es bringt Dir den Vorsteuerabzug ein.