KI Kunst NFT-Handel Gewerbeanmeldung?
Hallo,
ich habe vor kurzem die KI Kunst (digital erstellte Bilder) für mich entdeckt. Nun spiele ich mit dem Gedanken, meine Kunstwerke über NFT gegen Kryptowährung über diverse Drittanbieter (Online-Marktplätze) zu verkaufen. Einen eigenen Online-Shop möchte ich nicht eröffnen.
Muss ich, solange ich mit dem Verkauf der Bilder Gewinne erziele, ein Gewerbe anmelden und bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen, bzw. meine Einnahmen beim Finanzamt zu melden? Wichtig anzumerken ist, dass ich nicht in Serie produzieren möchte, sondern eher ab und zu, hobbymäßig. Auch habe ich nicht vor, große Beträge zu erzielen.
Die Abläufe zur Anmeldung eines Gewerbes schrecken mich doch sehr ab, daher meine Frage.
Gäbe es eine andere Möglichkeit, meine Bilder zu verkaufen, ohne Anmeldung eines Gewerbes?
1 Antwort
Solange Du selbst erstellte Bilder verkaufst, ist es kein Gewerbe, sondern freier Beruf.
Du brauchst es nur mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" dem Finanzamt zu melden.
Du kannst es als Kleinunternehmen registrieren lassen, womit Du dann nur im Folgejahr zu Deiner Einkommensteeurerklärung eine Anlage EÜR erstellst und das Ergebnis über die Anlage S in die Einkommensteuererklärung bringst.
Dazu nur die erste Seite der Umsatzsteuererklärung ausfüllen.
Verstehe ich richtig, dass ich mit dem Verkaufen meiner Bilder ab sofort verpflichtet wäre, eine jährliche Einkommenssteuererklärung zu erbringen?
Wenn Du mehr als 410,- Euro Gewinn machst, ist es Pflicht.
Wenn Du Verlust machen solltest, ist es in Deinem Interesse.
Genau zwischen 0,- und 410,- zu liegen dürfte ein interessantes Experiment werden.
Aber so wie Du es beschreibst, wird es Dich kaum mehr als 1 Stunde in Anspruch nehmen und vermutlich verzichtest Du mit der bisherigen Nichtabgabe, sowieso auf Geld.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich würde die freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ausüben, da ich bereits Vollzeit-beschäftigt bin. Eine Steuererklärung habe ich bisher noch nie erstellt. Verstehe ich richtig, dass ich mit dem Verkaufen meiner Bilder ab sofort verpflichtet wäre, eine jährliche Einkommenssteuererklärung zu erbringen?