KI Kunst NFT-Handel Gewerbeanmeldung?

1 Antwort

Solange Du selbst erstellte Bilder verkaufst, ist es kein Gewerbe, sondern freier Beruf.

Du brauchst es nur mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" dem Finanzamt zu melden.

Du kannst es als Kleinunternehmen registrieren lassen, womit Du dann nur im Folgejahr zu Deiner Einkommensteeurerklärung eine Anlage EÜR erstellst und das Ergebnis über die Anlage S in die Einkommensteuererklärung bringst.

Dazu nur die erste Seite der Umsatzsteuererklärung ausfüllen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

itsNik 
Beitragsersteller
 19.09.2022, 15:24

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich würde die freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ausüben, da ich bereits Vollzeit-beschäftigt bin. Eine Steuererklärung habe ich bisher noch nie erstellt. Verstehe ich richtig, dass ich mit dem Verkaufen meiner Bilder ab sofort verpflichtet wäre, eine jährliche Einkommenssteuererklärung zu erbringen?

wfwbinder  19.09.2022, 16:22
@itsNik
Verstehe ich richtig, dass ich mit dem Verkaufen meiner Bilder ab sofort verpflichtet wäre, eine jährliche Einkommenssteuererklärung zu erbringen?

Wenn Du mehr als 410,- Euro Gewinn machst, ist es Pflicht.

Wenn Du Verlust machen solltest, ist es in Deinem Interesse.

Genau zwischen 0,- und 410,- zu liegen dürfte ein interessantes Experiment werden.

Aber so wie Du es beschreibst, wird es Dich kaum mehr als 1 Stunde in Anspruch nehmen und vermutlich verzichtest Du mit der bisherigen Nichtabgabe, sowieso auf Geld.