Braucht ein Feuerkünstler einen Gewerbeschein?
Hallo, ich bin Feuerkünstler und betrieb dies bis Ende letzten Jahres ohne jeglichen Nachweis! Nun habe ich aber meine Termine für dieses Jahr auf meiner Homepage schon veröffentlicht und wurde daraufhin von Bekannten angesprochen wegen eines Gewerbescheins und dass dieser dringend notwendig wäre ...
Wieviel Geld darf ich als Hobby-Künstler verdienen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen und auf welche rechtlichen Bestimmungen muss ich achten? Muss ich Nachweise für alle Einnahmen und Ausgaben erbringen? Bin ich dann verpflichtet eine Jahressteuererklärung, Umsatzsteuererklärung oder eine Einkommensteuererklärung zu machen?
Danke schon mal im Voraus! MfG venerius
1 Antwort
Wenn Du künstler bist, brauchst Du keinen Gewerbeschein.
Kunst ist freier Beruf, § 18 EStG.
Nachweise für Einnahmen und Ausgaben natürlich. Umsatzsteuer, nur wenn im Vorjahr der Umsatz über 17.500,- lag kann die Befreiung nciht beantragt werden. Sonst klappt das Mit der Befreiung, solange eben der Vorjahresumsatz 17.500,- nciht überschreitet.
aus den Einnahmen und Ausgaben ist eine Einnahmen- Ausgaben-überschussrechnung zu fertigen. Das ergebnis kommt, ggf. mit anderen Einkünften in die Einkommensteuererklärung