Versteuern von Staking-Rewards bei Kryptowährungen?
Hallo,
wie und vor allem wann müssen Staking-Rewards bei Kryptowährungen versteuert werden?
Angenommen ich stake Bitcoin und erhalte dafür im laufenden Kalenderjahr wöchentlich ausgezahlt kleine Staking-Rewards in Form weiterer Bitcoin.
Wo sind diese steuerlich anzugeben? Anlage SO oder Anlage KAP (Zinsen)?
Da ich sicherlich am Tag der Auszahlung der Staking-Rewards einen Gegenwert in EUR feststellen kann, gilt dieser Tag, oder erst der Tag an dem ich diese Bitcoin-Staking-Rewards tatsächlich gegen EUR verkaufe?
Ich hoffe meine beiden Fragen waren verständlich formuliert und freue mich auf eure Antworten :-)
Was ist "stake Bitcoin?"
Soll "Staking-Rewards" irgendwelche Rückzahlungen sein?
Man legt quasi seine Bitcoins für einen flexiblen oder auch festen Zeitraum fest an und erhält dafür eine Art Zinsen (Staking-Rewards).
2 Antworten
Eine spannende Frage.
Coins/Kryptowährungen sind kein Geld, stake-rewards sind keine Zinsen.
Aus meiner Sicht scheidet damit die Besteuerung gem. § 20 EStG aus.
Man blockiert seine Coins und dafür bekommt man Coins gutgeschrieben.
Es ist, nach der Beschreibung, ähnlich zu beurteilen, wie eine Vermietung von Sicherheiten, oder die Vergütung für eine Bürgschaft.
Auf den ersten Blick beurteile ich es wie Einkünfte gem. § 22 EStG, Erlöse/Einkünfte aus Leistungen.
Natürlich, aber dazu müssen Fälle vorliegen. Ich habe mein Buch über die steuerliche Behandlung von Crowdfunding auch erst geschrieben, als die ersten Fälle auftauchten.
Immer dann wenn ein Kapital einen Ertrag bringt und dieser realisiert wird, hier also in Euro bzw. Dollar einem Konto gutgeschrieben wird unterliegt er nach deutschem Recht der Kapitalertragssteuer von 25%, in den USA werden 30% fällig.
Tatsächlich findet man noch viel Uneinigkeit zu Thema Kryptowährung - ich hoffe Deutschland bereitet sich auf das Thema inkl. DeFi vor ;-)