Verlustvortrag Bachelor & Master?

2 Antworten

Hallo,

Bachelor-Studium (Erstausbildung) als Sonderausgaben -> Mantelbogen S. 2, Zeile 43

Master-Studium -> Anlage N Seite 2 ff.

evtl. noch eine erläuternde Anlage dazu, um Rückfragen vorzubeugen.

Das Bachelor-Studium ließe sich ebenso auf der Anlage N eintragen, welche das Finanzamt in Sonderausgaben abändern wird.

Einen Einspruch einzulegen wäre hier "doppelt gemoppelt", da die Kosten der Erstausbildung bereits in die allgemeine Vorläufigkeit (Katalog) aufgenommen wurden (s.u.).

Im Einkommensteuerbescheid heißt es dann unter "Erläuterungen zur Festsetzung":

Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich...

- der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)

MfG
-Valeskix

Du schreibst es in die Anlage N.