Verlustvortrag Bachelor & Master?
Hallo ich möchte gerne meine Verlust aus meinem Studium vortragen. Mein BA habe ich abgeschlossen und mache gerade den Master.
Ich war davor bei einer Studentenberatung zum Thema Steuern und da wurde uns geraten unsere Kosten für den Bachelor ebenfalls als Werbungskosten anzugeben und dann gegen den Bescheid Einspruch einzulegen (da das FA diese als Sonderausgaben anerkennt) und auf den Beschluss warten.
Meine Frage:
Im WS 2015 habe ich mit mein Masterstudium begonnen, das sollte ja dann laut Gesetz, ohne Probleme zu den Werbungskosten zählen. Davor im Jahr 2015 habe ich noch den Bachelor gemacht. Wie mache ich das in der Steuererklärung deutlich? Also den unterschied zw. Bachelor und Master (obwohl ich beide kosten als Werbungskosten angeben möchte).
Danke
2 Antworten
Hallo,
Bachelor-Studium (Erstausbildung) als Sonderausgaben -> Mantelbogen S. 2, Zeile 43
Master-Studium -> Anlage N Seite 2 ff.
evtl. noch eine erläuternde Anlage dazu, um Rückfragen vorzubeugen.
Das Bachelor-Studium ließe sich ebenso auf der Anlage N eintragen, welche das Finanzamt in Sonderausgaben abändern wird.
Einen Einspruch einzulegen wäre hier "doppelt gemoppelt", da die Kosten der Erstausbildung bereits in die allgemeine Vorläufigkeit (Katalog) aufgenommen wurden (s.u.).
Im Einkommensteuerbescheid heißt es dann unter "Erläuterungen zur Festsetzung":
Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich...
- der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)
MfG
-Valeskix
Du schreibst es in die Anlage N.