Steuererklärung einzeln, gemeinsam und für wann?

4 Antworten

Hallo,

bevor du dir möglicherweise unnötig Gedanken um ungelegte Eier machst, informiere dich doch vorerst hier: 

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php

Auch wenn du nach dem Lesen etwas schlauer geworden bist, auch ich würde dir raten, zumindest die erste EstE unbedingt von einem Fachmann anfertigen zu lassen ! Danach weißt du schon eher worauf es ankommt und kannst dich an nachfolgende Erklärungen selbst herantasten. 

Hallo,

Steuererklärungen werden für ein Jahr abgegeben, nicht für eine bestimmte Zielrichtung. Du musst also für die Jahre 2013 - 2016 jeweils eine Erklärung abgeben.

Da hinein gehören zunächst Einnahmen (offenbar hattest Du keine ?) und eventuell Ausgaben für Deine Ausbildung.
Ausgezahlt wird nur etwas, wenn in dem Jahr auch Steuern einbehalten wurden.

Ansonsten können Verluste vorgetragen werden und die mindern später das zu versteuernde Einkommen.

Ob das bei Dir klappt bzw. sich lohnt, kann man so allgemein nicht sagen. Professionelle Hilfe wäre sinnvoll, aber ob ein Lohnsteuerhilfeverein das darf, wenn gar keine Lohnsteuer vorliegt...

Viel Gück

Barmer

Wenn Du vor Deinem Bachelorstudium bereits eine qualifizierte Ausbildung (vulgo "Lehre") hattest, dann sind die Studienkosten auch Werbungskosten. Wenn keine Lehre, dann sind sie für das betreffende Jahr Sonderausgaben, die für Dich nur dann als Sonderausgaben interessant sind, wenn Du in dem betreffenden Jahr steuerpflichte Einkünfte hattest und dafür Lohnsteuer einbehalten wurde. Ohne solche Lohnsteuerabzüge kannst Du Dir Steuererklärungen für jedes Jahr der Bachelorzeit schenken. 

Allerdings läuft derzeit noch ein Klärungsverfahren vor einem hohen Gericht (vielleicht liefert hier noch jemand die Details), ob die Bachelorstudienkosten nicht doch als Werbungskosten anerkannt werden.

Für das Masterstudium musst Du die Studiumskosten für jedes Jahr einzeln (keinesfalls über alle Jahre summiert!!!) als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) in Anlage N auflisten und dafür die zugehörige Steuererklärung abgeben. Allerdings Erklärung zur Feststellung des Verlustvortrages ankreuzen (gilt auch für Bachelorstudium)!

Im Dezember 2017 ist also nur die Verlustfeststellung dringend für das erste Bachelorstudienjahr. Wenn Du es jetzt nicht mehr schaffst, dann wirst Du auch nicht viel verlieren.

Natürlich bekommst Du Deine gesammelte Werbungskostensumme vom Finanzamt nicht ausbezahlt, sondern sie mindert nur Dein einkommensteuerpflichtiges Einkommen, sobald Du ein solches verdient hast.

bei deinen Fragen empfehle ich einen Lohnsteuerhilfeverein ....

denn so kann es nur schiefgehen ...