Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) trotz Fernstudiums?
Hallo liebe Community,
ich beabsichtige, spätestens im Juli 2013 ein Fernstudium (Bachelor of Sciense) zu beginnen. Die Studiendauer beträgt regulär 6 Semester. Derzeit bin ich berufstätig, allerdings befristet bis einschließlich Juli 2015. Das bedeutet 1 Jahr, dass ich bis zum Abschluss überbrücken müsste.
Ich denke, dass ich mich nach Beendigung meines befristeten Arbeitsverhältnisses ganz auf das Studium konzentrieren möchte. Allerdings weiß ich nicht, ob ich als dann "Vollzeitstudentin" überhaupt ALG I beziehen könnte. Die Kosten für das Fernstudium belaufen sich auf über 300 Euro im Monat. Das könnte ich ohne finanzielle Unterstützung nicht schaffen. Daher weiß ich nicht, ob ich es überhaupt anfangen soll :(
Den Bachelor-Abschluss würde ich quasi erreichen mit Ende des ersten Jahres der Arbeitslosigkeit. Und - klar, danach würde ich wieder arbeiten gehen.
Daher nun meine Frage:
Bin ich überhaupt ALG I berechtigt trotz Fernstudiums?
Über hilfreiche Antworten freue ich mich,
LG Anita
1 Antwort
Die Frage muss anders gestellt werden:
Stehst du dem Arbeitsmarkt weiterhin vollständig zur Verfügung, hast du einen Anspruch auf ALG 1 - denn die Arbeitsvermittlung wird dir weiterhin Stellenangebote zukommen lassen, und kann auch erwarten, dass du diese annimmst.
Wenn also das Fernstudium neben der Arbeitsaufnahme möglich ist, also kein Problem.
Ansonsten verlierst du deinen Anspruch auf ALG 1, und die Finanzierung deines Studiums müsste dann mit BaFöG, einem Stipendium oder einem Studiendarlehen erfolgen...
Die Arbeitsagentur formuliert das so:
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses vereiteln.
Danke, das hilft mir zum Verständnis.
Mit anderen Worten, ich darf mich nicht einfach "nur" arbeitslos melden, ich muss mich arbeitssuchend melden, um ALG I überhaupt beziehen zu können.
Tu ich das nicht, habe ich so oder so keinen Anspruch auf ALG I.
:(
Das wird schwer... (Stipendium ist schon "eingerechnet" - darauf beruhten meine Berechnungen. Und noch ein Darlehen? Bafög ist nicht möglich, da ich bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe seufzt )