Verlustvortrag aus Masterstudium: Wie lange ist der Verlustvortrag gültig bei Arbeit im Ausland?
Hallo,
ich habe ein Masterstudium in England abgeschlossen und werde nun auch hier einen Job annehmen. Da ich in Deutschland durch das Studium keine Einnahmen habe, wird ein Verlustvortrag entstehen.
Frage: Wenn ich für die nächsten Jahre im Ausland arbeite (und dann auch nicht mehr in Deutschland gemeldet bin), wie lange ist mein Verlustvortrag dann gültig? Verfällt der Verlustvortrag oder könnte ich auch z.B. in 5 Jahren nach Deutschland zurückkehren und den Verlustvortrag dann noch nachträglich verrechnen?
Vielen Dank!
1 Antwort
Zur Zeit gibt es für den Vortrag keine Begrenzung. Wie das in fünf Jahren aussieht, weiß keiner.
Man darf nur nicht § 56 Satz 2 EStDV vergessen, sonst ist er am Ende doch weg:
Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.
Stimmt, interessanter GEdanke. Hab ich auch noch nie drüber nachgedacht.
Mal kurz überlegen:
Es sollen ja in den "Zwischenjahren" keine Steuern erklärt werden, sondern der VV soll festgestellt werden. Und grundsätzlich ist er ja beschränkt steuerpflichtig.
Also.... doch, ich denke, das ist schon richtig so.
Grundsätzlich richtig. Aber ich bezweifle die "Abgabepflicht", wenn jemand weder ubeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig war.
Weiß ich auch gerade nicht so recht...
Bin auch gerade nicht auf der Arbeit und kann daher nicht recherchieren.
Wäre mal interessant rauszufinden.....