In England selbständig arbeiten und in Deutschland leben - wo ist man steuerpflichtig?
Liebe Community,
wir stehen vor folgender Frage, mein Partner ist in England selbständig auf Auftragsbasis und wird ab 1.4. Zu mir nach Deutschland ziehen.
die Frage ist nun, ob er erstmal weiterhin über seine englische Selbständigkeit Aufträge in der UK annehmen kann (Remote) und wo er dann steuerpflichtig ist. Das Steuerjahr geht in der UK ja auch nicht im Januar los, macht das einen Unterschied? Auf was müssen wir achten? Wir haben schon viel Geld für einen Steuerberater ausgemacht, der uns leider überhaupt nicht weitergeholfen hat.
danke!
1 Antwort
mein Partner ist in England selbständig auf Auftragsbasis
Spannend! Und was macht er? Industriemontagen, Unternehmensberatung, Webdesign?
Bei so einem Fall geht man einfach einen Fragenkatalog durch (deshalb kann ich die Probleme des Kollegen auch grundsätzlich nicht nachvollziehen.
- Wo hat der Steuerpfllichtige einen Wohnsitz(e)?
- Welche Art Einkünfte hat er?
Wenn Dein Partner in GB einen Wohnsitz hat ist er dort unbeschränkt einkommenstuerpflichtig.
Wenn Dein Partner in Deutschland einen Wohnsitz hat (haben wird) wird er hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Hat er in beiden Ländern einen Wohnsitz, richtet sich alles nach dem DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung).
Hat er nur in einem Land einen Wohnsitz, aber im anderen Land Einkünfte, so richtet sich nach dem DBA, ob die Einkünfte im Wohnsitzland, oder im anderen Land als beschränkt einkommensteuerpflichtig zu besteuern sind.
Ist doch relativ einfach.
Im Jahr in dem er nach Deutschland zieht ist erstmal sowieso ein Sonderfall, weil es ist hier Zuzugbesteuerung und dort Wegzugbesteuerung. Das gilt, wenn er den dortigen Wohnsitz aufgibt.
Dann kommt es nur noch auf die Tätigkeit an.
Ist er z. B. Webdesigner und seine Betriebsstätte ist dort, wo sein Laptop steht, wäre er in Deutschland steuerpflichtig.
Hat er eine Werkstatt, oder ein festes Büro in GB, wäre er dort steuerpflichtig.
Ohne Betriebsstätte in GB keine Besteuerung in GB.
Er kann ja versuchen sich mit einer "Instant Office Lösung" durchzumogeln.
Z. B. bei Regus am Flughafen Heathrow, wenn er mal schnell für eine Besprechung hin möchte.
Danke! Momentan hat er noch seinen Wohnsitz in England, wird die Wohnung aber aufgeben und nur noch in Deutschland gemeldet sein. Am besten wäre es aber wenn möglich seine Firma in England weiterlaufen lassen, da die englischen Unternehmen ihm schon gesagt haben, dass sie ihm sonst keine Aufträge mehr geben (können).
genau, er ist im IT-Bereich tätig und hat dementsprechend nur seinen Laptop, kann Remote von zuhause aus arbeiten.