Sozialversicherungspflicht für selbständigen Tennistrainer?
Hallo zusammen,
Im Rahmen einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung in meinem Tennisverein, für den ich neben dem Studium als Tennistrainer arbeite, erhielt ich einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Ferner arbeite ich für diverse Privatpersonen als Tennislehrer. Nach Auskunft meinerseits wurde meine Selbständigkeit festgestellt. Jetzt verlangt die DRV im zweiten Schritt meine Einkommensteuerbescheide für die letzten Jahre, um eventuelle Nachzahlungen festzustellen. In den Jahren 2007, 2008, 2009, 2011 habe ich insgesamt unter 4800€ verdient im Jahr (d.h. unter 400€ im Monat) und bin demnach nicht rentenversicherungspflichtig, so wie ich das verstehe. Im Jahr 2010 habe ich jedoch 5200€ verdient (d.h. 400€ über der Grenze). Heißt das nun für mich, dass ich für das Jahr 2010 den vollen Rentenversicherungssatz von knapp 20% nachzahlen muss? Das wären immerhin gut 1000€. Kann ich das verhindern oder muss ich sogar nichts nachzahlen?
Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten :). Danke!
1 Antwort
Nun, die DRV hat den Status Selbständig festgestellt. Eigentlich bist Du DRV frei. Aber, als Trainer ist man DRV pflichtig. Und zwar vom ersten Cent an. Da gibt es keine Freigrenze. Also ist Dein Risiko deutlich höher als die 1000 Euro.Wenn du vier Jahre lang 4000 Euro verdienst hast dann sind das in Summe 16000 Euro. Darauf sind dann bei Status Trainer knapp 20 Prozent fällig. Als nächstes wird sich dann die Krankenkasse melden Ich sag mal du hast grade ein echtes Problem, da Du als Status Selbständig eingestuft wurdest. Da Du Student bist würde ich den Status erst einmal bezweifeln und auf den Status Student bestehen. Desweiteren ist zu argumentieren, dass Du selbständig im Nebenerwerb bist und Deine Tätigkeit nicht DRV pflichtig ist. Das wirst Du allein nicht hinbekommen, such Dir einen Rentenberater, der das für Dich klärt. Dann kommst Du mit einem kleinen blauen Auge davon, denn das was auf Dich zurollt ist ein kleiner Tsunami.
@alfalfa: Ich bin DRV frei und als Trainer ist man, falls man geringfügig verdient, eben doch DRV frei!! -> offizielle Nachricht und Antwort der DRV!!!
Es gibt gesetzlich eindeutig eine Freigrenze! Sie sind komplett falsch informiert! Geringfügige Arbeit, d.h. regelmäßig unter 400 EUR ist DRV frei!
Einen Rentenberater habe ich mir nicht gesucht. Brauchte ich auch nicht!
Grüße
ps: der Tsunami ist ausgeblieben, es kam nur ein freundliches Schreiben!
Guten Tag,
vielen Dank für die ausführliche Antwort! Was hat es dann mit folgendem Paragrafen auf sich:
"Nicht sozialversicherungspflichtig sind Sie als "Lehrer oder Erzieher" aber nur dann, wenn Sie (nach der Rechtslage 2008) ... • geringfügig beschäftigt sind ("Minijob" bis 400 Euro pro Monat) ..."
--> Das war ja genau der Fall (bis auf das Jahr 2010)...entkräftet das Ihr Argument nicht? Oder bin ich falsch informiert?
Dem Status "selbständiger Lehrer" konnte ich einem Monat widersprechen, das habe ich jedoch nicht getan. Was nun? Besteht die Möglichkeit über die Frist hinaus, das anzuzweifeln.
Ich werde dann wohl einen Berater kontaktieren. Gibt es da etwas von den Verbraucherzentralen oder eine günstige Alternative zu den "teuren" Rentenberatern, die auf Rechtsanwaltsbasis abrechnen?
Oh je, na gut. Danke erstmal.
Beste Grüße,
Tennistrainer, eigentlich Student ;)
@alfalfa: Guter Beitrag!
@Tennistrainer: nimm das mit dem Berater bitte ernst. Die DRV ist gnadenlos.