Verlangt der Notar beim Immobilienkauf einen Nachweis wie man finanziert?

6 Antworten

Das Verlangen eines Nachweises habe ich bislang nicht erlebt, wohl aber die freundliche Nachfrage nach den geplanten Geldquellen.

Vermutlich reibt sich ein ertragsbewußter Notar (innerlich) die Hände, wenn es gilt einen (teilweise) unbezahlten Kaufvertrag nachträglich zurückzudrehen. Denn dieser Mehraufwand bringt auch mehr Gebühreneinnahmen. Käufer oder Verkäufer, einer wird schon zahlen aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung.

Erfolgsorientierte Notare wollen sicherlich ein solches Vertragsdesaster verhindern und fragen diskret nach dem Stand der Finanzierungsbemühungen. Der geplante Zahlungsweg findet sich daher zwangsläufig in den Vertragsbedingungen wieder. Entweder muß die Verkäuferbank den kompletten Zahlungseingang bestätigen oder die Zahlungen laufen über das Notaranderkonto.

Letzteres ist insb. sinnvoll, wenn der bzw. die Käufer die Zahlungen aus mehreren Zahlungsquellen zusammenstellt, z. B. aus Eigenmitteln (jedes der beteiligten Käufer), aus Bankkredit, Bausparkredit und vielleicht noch zwei Arbeitgeberdarlehn. Zum Schutze aller Beteiligten (also auch der verschiedenen Kreditgeber) wird nur die komplette Kaufpreiszahlung an den Verkäufer weitergeleitet. Der Notar handelt beim Notaranderkonto also als Treuhänder und erhält hierfür eine gesonderte Gebühr.


Nein - dies ist nicht seine Aufgabe.

Allerdings efolgt die Übertragung ins Grundbuch erst mit Zahlung des vereinbarten Betrages, und den Zahlungseingang muss der Verkäufer dem Notar mitteilen.

Und erst danach bist Du Eigentümer.

Das kommt drauf an, wie sorgfältig der ist.

Wenn er gut arbeitet, läßt er sich nachweisen, dass der Käufer in der Lage ist zu zahlen. Zum Teil auch, um eventuell das Zusatzgeschäft zu machen, eventuell die Finanzierung zu vermitteln, bzw. an einen Finanzmakler weiterzugeben.

Da beim Notar ja sowohl Käufer, wie auch Verkäufer haften (egal wer im Vertrag zur Zahlung der Kosten bestimmt wird), will er ja für seinen Verkäufer ein Kostenrisiko verhindern, oder auch, dass Verhandlungen mit einem anderen Interessenten zu früh abgebrochen werden. 

Gerne haben Notare, wenn die Zahlungen über ein Notaranderkonto abgewickelt werden. Das kann er zusätzlich berechnen und soll der Sicherheit beider Vertragspartner dienen.

Vorrangig dient es dem Notar!

Althaus

Zur Sicherung der Interessen des Verkäufers kann es durchaus geboten sein, Nachweise über die Sicherstellung des Kaufpreises vor der Beurkundung oder Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu regeln.

Sehr häufig kommt es vor, dass der Käufer das gekaufte Objekt bereits vor Eigentumsumschreibung zur Kaufpreisfinanzierung beleihen muss, da der Darlehensgeber für die Darlehensauszahlung die Eintragung eines Grundpfandrechts verlangt. Folglich nimmt der Notar bereits in die Kaufvertragsurkunde eine Belastungsvollmacht des Verkäufers zugunsten des Käufers auf mit Abtretung der Auszahlungsansprüche an den Verkäufer oder eine entsprechende Zahlungsanweisung zugunsten des Verkäufers.

Im übrigen sollte sich der Verkäufer selbst vor dem Gang zum Notar vergewissern, mit welchen Mitteln der Kaufpreis belegt wird (Eigenkapital, Bankdarlehen, Bausparkassendarlehn usw.).