Verjährungsfrist Einkommensteuer
Sachverhalt: Bin von meinem Ehemann seit 10/2006 geschieden. Letzter gemeinsamer Einkommensteuerbescheid für 2003 am 13.07.05. Fällige Steuerzahlung von FA angemahnt am 05.09.05. Letztes Aufforderungsschreiben betreffens Einkommensteuererklärung für 2004 durch das FA am 26.07.05. Wann verjährt die Steuerschuld für den Bescheid für 2003 da ich seit 2 Jahren wieder beruftsätig bin u. meine Erklärungen abgeben möchte, jedoch nicht für die alten Steuern, die eigentlich meinen Exemann betreffen, zahlen möchte. Freue mich sehr auf eine Information.
1 Antwort
Steuerzahlungen verjähren in fünf Jahren (§ 228 AO). Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist (§ 229 AO). Allerdings kann die Verjährung durch eine Reihe von Maßnahmen unterbrochen werden, die in § 231 AO abschließend aufgezählt sind. Dazu gehören insbesondere Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub, Anmeldung im Konkurs und alle Vollstreckungsmaßnahmen.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40g97008.html#ixzz2QB4lovTj