Verjährungsfrist GEZ?
Ich bin am 1.8.2019 in Fürth in meine Wohnung eingezogen. Am 14.8.19 habe ich mich beim Bürgeramt umgemeldet.Am 29.8.19 habe ich ein Schreiben von GEZ bekommen, dass ich mich anmelden soll. Wenn das nicht geschieht melden Sie mich automatisch an. Anmeldeformular mit Konto Nr. etc. am 19.9.19 an GEZ geschickt.
Nichts wieder gehört auch nicht abgebucht bis 22.5.2023. (Kein Beitragskonto unter der Adress ???) Nochmal angemeldet am 6.6.2023 und rückwirkend für 2023 bezahlt,weil ich der Meinung bin ,dass es verjährt ist. Jetzt habe ich eine offene Rechnung von 681,34 € mit der Begründung,dass Sie erst durch die Mitteilung des Einwohnermeldeamtes vom 30.01.23 Kenntnis erhalten haben von meinem Einzug.Anmeldung vom Einwohnermeldeamt lieget ihnen vor.
3 Antworten
Alles korrekt!
Die Forderungen aus 2019 sind mit Ablauf des 31.12.2022 verjährt.
Alles weitere befindet sich noch innerhalb der Verjährungsfrist.
Du musst also die Beiträge auch für 2020, 2021 und 2022 nachzahlen.
Wenn der Verlauf so passt und die Gebühren für das komplette Jahr 2023 gezahlt wurde, können die Gebühren für 2021 und 2022 noch gefordert werden. Die offenen Beiträge aus 2019 und 2020 dürften verjährt sein.
Grundsätzlich können auch GEZ-Schulden verjähren. Die Frist ergibt sich dabei aus den Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre.