Verjährt eine Handwerker Rechnung?
Hallo im Frühjahr haben wir und Nachbarn ein Zaun setzen lassen . Beauftragt hat der Bauträger weil er die besseren Konditionen hat . Es gab einige Komplikationen, zum Teil sollte der Bauträger die Kosten tragen zum Teil die Nachbarn . Jetzt warten wir schon 6 Monaten auf die Rechnung und glauben wegen dem Hickhack trägt das alles der Bauträger . Verjährt so eine nicht in Rechnung gestellte Rechnung ?? KAnn auch sein das es am Jahresende kommt . Nachfragen will ich ne ;)
2 Antworten
Hast Du vom Bauträger schon die Schlußrechnung über die Baumaßnahme bekommen? War die Sache mit dem Zaun vor oder nach Zustellung der Schlußrechnung? Ist mit dem Bauträger vereinbart, daß die VOB/B für den Vertrag Anwendung finden soll? Bist Du schriftlich auf die Ausschlußwirkung hingewiesen worden?
Die Fragen stellen sich deshalb, weil man bei vorbehaltloser Annahme der Schlußrechnungssumme nicht mehr nachfordern kann:
https://dejure.org/gesetze/VOB-B/16.html
Ansonsten bleibt wirklich nur die 3-jährige Verjährungsfrist.
Hallo,
ja, aber erst nach drei Jahren ab 31.12.2016.
mit freundlichem Gruß