Vererbung von Schulden/ Haftung der Kinder für die Eltern?

2 Antworten

Hallo.... ich möchte mich der Frage anschließen bzw. diese erweitern, da meine Schwester und ich uns in einer ähnlichen Situation befinden.

Mein Frage hierzu:

Das Haus meiner Eltern ist mit dem kompletten Wert bei der Bank belastet. Mein Vater steht kurz vor der Insolvenz. Könnten meine Schwester und ich das Haus "kaufen", d.h. das Haus der Bank abkaufen und es komplett auf uns finanzieren und es dann sozusagen an unsere Eltern "vermieten"? Ginge das dann im Rahmen einer Privatinsolvenz? Oder dürften meine Eltern ein solches Haus dann gar nicht mehr bewohnen? Könnte irgendetwas in der Art passieren, dass wir dann noch für andere Schulden belangt werden bzw. könnte das Haus abgesprochen werden und wir zahlen anstattdessen nur Schulden ab? Da meine Schwester und ich andere finanzielle Verpflichtungen haben, können wir das Haus nur dann finanzieren wenn wir dafür auch- zumindest teilweise- Miete erhalten. Im Falle einer Insolvenz... stünde meinen Eltern dann Hartz 4 zu oder wie verhält sich das? Und dürften sie im Rahmen von Hartz 4 und Wohnzuschuss überhaupt Miete- auch wenn diese relativ gering ausfallen würde- für ein Haus zahlen?

Wir möchten das Haus ungerne verlieren und unsere Eltern in eine kleine Wohnung umziehen sehen... aber meine Schwester und ich haben eben auch nicht die finanziellen Mittel um das Haus einfach so zu kaufen da wir selbst noch Häuser abzuzahlen haben.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen...


kersbernkinder  20.11.2020, 20:51

. . . sobalt die Schuld Finanzbeträge beglichen (ausgeglichen) sind , hat die Bank keine Rechtliche Verfügung für dieses Objekt mehr !

Da ist aber Vorsicht und Wachsinn "geboten"

Weil diese auf Vertragzeit Finanzen spekulieren ebenso die Gebühren der Insolvenz Abwicklung

Herrschaften !

Ein Strauß von Fragen.

Mit den Schulden der Eltern haben die Kinder nichts zu tun. Damit auch nciht mit deren Insolvenzverfahren.

Der Ehepartner des Kindes schon gar nichts. Warum sollte man für die Schulden der Schwiegereltern haften.

Einziger Punkt. Schenkungen der letzten 10 Jahre müssen ggf. zurück gegeben werden (also Grundstücke, Geldsummen usw.).

Warum sollte man schon zu lebzeiten ein Erbe ausschlagen? Es passiert doch ncihts. Wenn der Erbfall eintritt, kann man nachsehen, ob die Überschuldugn noch besteht udn dann ausschlagen. Man hat ja 6 Wochen Zeit.

Ausserdem kann ja das Insolvenzverfahren positiv auslaufen udn die Restschuldbefreiung wird den Eltern erteilt. Dann kann ja bis zum Erbfall wieder ein Erbe vorhanden sein.