Wird mein Freund in der Grundsicherung gekürzt wird, wenn wir zusammen ziehen..
Ich möchte gerne wissen ob mein Freund in der Grundsicherung gekürzt wird, wenn wir zusammen ziehen.....
Also ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente aus Deutschland und aus dem Ausland und habe eine Tochter die Unterhalt und Kindergeld bekommt. Alles zusammen ergibt eine gute Summe. Nun ist meine Frage mein Freund bekommt eine Grundsicherung. Wenn wir jetzt zusammen ziehen möchten, wird sie dann gekürzt?
Ich bedanke mich für eventuelle Antworten schon mal im voraus.
Viele Grüsse
4 Antworten
und in wie weit wird er dann nach diesem einem Jahr gekürzt ?
Weißt Du, hier findet man schon allerhand verschiedene Typen, aber Hellseher sind noch nicht unter uns, ;-))
Wir haben von Dir keinerlei Angaben von Zahlen und sollen berechnen, um wieviel die Grundsicherung nach einem Jahr gekürzt wird?
Das so etwas nicht machbar ist, siehst Du doch ein oder?
Ich habe Dir einen Online-Rechner herausgesucht, mit dem Du selbst rechnen kannst, ob nach einem Jahr noch Anspruch auf Grundsicherung besteht.
Viel Glück!
Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft. Also wird die Grundsicherung auf der Basis neu berechnet.
Nach einem Jahr geht man von einer "Einstehensgemeinschaft" aus. Also dass ihr untereinander für den anderen einsteht, wie auch Eheleute.
Der Unterhalt für die Tochter wird natürlich nicht angerechnet, der steht nur ihr zu.
Ach ja, ich weiss nicht ob es relevant ist, wir sind beide deutsche.
Ein Jahr lang könnt ihr zusammen wohnen, bevor Dein Geld mit angerechnet wird.
Erwachsene, die länger als ein Jahr gemeinsam in einer Wohnung leben, werden in Bezug auf die Grundsicherung – unabhängig vom Geschlecht – als Bedarfsgemeinschaft und gegenseitig für ihren Unterhalt verantwortlich betrachtet.