Wenn ich meiner Tochter eine Vollmacht auf dem Girokonto erteilen, bekommt sie dann eine EC-Karte?
Oder kann man eine Vollmacht so erteilen, dass meine Tochter nur in dem Fall an das Girokonto kann, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin. Ich frage deswegen, weil ich ein wenig Bauchschmerzen habe, bei dem Gedanken, dass meine Tochter auch eine EC-Karte von meinem Girokonto bekommt und dann jederzeit verfügen kann.
2 Antworten
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Du kannst in der Kontovollmacht genau definieren, was Deine Tochter "darf", kannst also etwa das Beantragen einer EC-Karte ausdrücklich ausschliessen.
Man könnte in diesem Fall eine Vollmacht erteilen unter der Bedingung, das mit der Vollmacht ein ärztliches attest vorzulegen wäre, das bescheinigt, Dass DU nciht in der Lage bist diese Geschäfte selbst vorzunehmen.
Diese entscheidung kann nämlich die Bank nciht fällen.