Urlaub verschoben - Kostenerstattung höhere Flugpreise?
Hallo,
es gibt ja diverse Urteile, die sich mit den Stornokosten befassen, die einem entstehen, wenn einem plötzlich aus dringenden Gründen der Urlaub vom Arbeitgeber gestrichten wird: der Arbeitgeber muss die Stornokosten zahlen. Nun ist es so, dass im vorliegenden Fall der Urlaub vom Arbeigeber nicht komplett gestrichen, sondern zur Verschiebung des Urlaubs aufgefordert wurde, was bezüglich der Stornokosten aufs Gleiche rauskommt. Aber was bitte ist denn mit Mehrkosten, die dem Arbeitnehmer durch die Verschiebung entstehen ? Dabei denke ich beispielsweise an gestiegene Flugpreise in der Vorweihnachtszeit. Ist das auch zu erstatten oder ist das allein Sache des Arbeitnehmers ?
3 Antworten
Warum sollte er das zahlen - er hat Dich ja nicht gezwungen zu fliegen.
Das ist halt die Frage, wie man so etwas belegen kann. Mal angenommen man hat eine Reise gebucht und bestätigt bekommen. Dann soll der Urlaub verschoben werden. Reiseveranstalter macht das mit berechnet aber etwas dafür. Dann hätte man Belege. Aber all dass könnte man ja zuvor schriftlich dem Boss vorlegen. Dann sieht er was auf ihn zukommt und meist ist das Thema dann vom Tisch.
Nur der einfache Hinweis auf Saison-Preise in Reisekatalogen wird nicht reichen, wenn Dein Boss hart bleibt. Der würde behaupten, das man sicherlich irgendeine Reise viel günstiger woanders bekommt.
Es ist halt so das Schadenersatz nur für konkreten Schaden zu leisten ist. Für abstrakten Schaden ist das nicht möglich.
Hallo,
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