Ehegatten GbR - wie ist die sinnvolle Aufteilung wenn der Ehemann ein (recht) hohes Brutto-Jahres-Gehalt hat und die Ehefrau ohne sonstiges Einkommen ist?
Seit etwa zwei Wochen schlage ich mich mit Fragen wie:
- (Klein) Gewerbe
- GbR
---> mit o. ohne Umsatzsteuer
- anfallenden Steuern
- Pflichten und Rechten
- Steuerberatersuche- und Kosten usw.
rum.
Inzwischen bin ich, dank Mr. Google, Finanzfrage.net, diversen anderen Seiten und einem netten aber kurzem Steuerberatergespräch (etwas!) schlauer.
Zum Hintergrund und die Frage, ob ich das alles richtig verstanden habe...
Ich habe in diesem Monat ein (Klein) Gewerbe für einen Direktvertrieb bestimmter Produkte, angemeldet. Nun hat sich mein Ehemann zu einer GbR mit mir als Gesellschafter einverstanden erklärt.
- erste, fast wichtigste Frage:
Der Gewinn aus der GbR, bezieht der sich aus den Einnahmen (bezahlten Rechnungen meiner Kunden + meiner Provision) oder sind die Einnahmen inkl oder exkl. meiner Provision aus diesem Direktvertrieb gemeint? Fazitfrage: Was wird in der Einkommenssteuer (=Lohnsteuer?) des Manes unter der Anlage N (?) eingetragen? Bzw. wird der Betrag vor oder nach EÜR eingetragen? Grund: Mein Mann hat, verständlicherweise, Angst wegen zu hoher Nachzahlungen.
---> daraus ergibt sich die Frage nach der Aufteilung (anteiligem %-Satz) für beide Gesellschafter
Die GbR soll ohne Umsatzsteuer, also als Kleinunternehmerregelung bestehen, da der Gewinn (ergibt sich ja dann aus obiger Frage) (wahrscheinlich) nicht die 17.500€ jährlich übersteigen wird.
ist bei der Kleinunternehmerregelung eine EÜR überhaupt notwendig oder reicht tatsächlich eine formlose Einnahmen-Ausgaben Aufstellung? (Extra Blatt? Excel-Tabelle?)
soweit ich verstanden habe, bräuchte ich keine extra Buchhaltung für das Finanzamt. Allerdings ergibt die sich ja auch aus der EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (?) Außerdem möchte "Frau" ja auch Überblick über ihre Finanzen haben ;-)
wie funktioniert das mit der Gewerbesteuererklärung wenn ich jährlich unter 24.000 € bleibe? Ich habe gelesen, dass trotzdem eine abgegeben werden muss. Und fällt dann tatsächlich keine Gewerbesteuer an, wenn ich unter dieser Grenze bleibe? Bzw. wo wird die Gewerbesteuer angegeben (extra Ausfüllbogen oder in der Einkommenssteuererklärung)?
was ist, mit diesem Hintergrund (oder fehlt noch etwas?) beim Steuerberater zwingend notwendig?
- Zusätzliche Gewinnermittlung (1x jährlich)?
- Jahresbelegserfassung?
- Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuererklärung für meinen Mann und mich, zusammen veranlagt)
- Gewerbesteuer?
- EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kann ich die nicht aus selbst machen?)?
und was bedeutet: "Bescheid für die spätere Bescheidprüfung und Archivierung?
Habe auch schon ein recht günstiges Steuerberatungs-Honorar, allerdings nur auf Post-Mail- und Telefon Weg, von einem Online-Steuerberater erhalten. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ausreicht oder ein (wahrschenlich teurerer) ortsnaher Steuerberater nicht doch besser wäre.
Viele Fragen.... und schonmal vielen, vielen Dank für´s Antworten.
LG
ähm, in einer EÜR gibt es keine Werbungskosten, da Gewinneinünfte .....