Unter welche Einkommensart fällt ein Stipendium?

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Stipendien sind steuerfrei, wenn gewisse Grenzen, die für die wiss. Arbeit/Studium und Lebenshaltung anerkannt sind, nicht überschritten werden. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, d.h. sind anzugeben.

Sie erden unter steuerfreie Einkommensersatzleistungen als Stipendium angegeben (mit Nachweis) und dann entsprechend berücksichtigt.

Bei der Gewährung des Stipendiums durch die Carl-Zeiss-Stiftung wurde mitgeteilt, dass das stipendium steuerpflichtig ist. Es wird aber trotzdem unterb einkommensersatzleistungen angegeben?


gandalf94305  13.05.2011, 22:51

Lt. § 3 Nr. 44 EStG sind Stipendien unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Da diese jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen, gehören sie nicht in die Zeilen für Einkünfte, sondern zu Einkommensersatzleistungen.

Im Zweifelsfall würde ich Dir empfehlen, diese Frage im zuständigen Finanzamt zu stellen und abschließend zu klären.