Unfall auf einem privatgelände mit parkendem Auto, wer haftet?

2 Antworten

Hier haftet die KFZ-Haftpflicht des schädigenden Fahrzeugs. Da ist vollkommen egal, ob der Unfall auf dem Firmengelände passiert ist. Und selbst wenn: Dann haftet der Halter, sprich die Firma. Die kann sich das Geld dann von B wiederholen.

Die private Haftpflichtversicherung von B hingegen ist raus, Stichwort "Benzinklausel".

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Es haftet natürlich der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Und wenn der Verursacher den Schaden nicht meldet, dann kann man auch selbst den "Den Zentralruf der Autoversicherer" anrufen und den Unfall/den Schaden melden.

Man sollte dann mind. das Kennzeichen vom Verursacher parat haben.

0800-250 260 0

https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/zentralruf-der-autoversicherer-3636

Die ermitteln dann den zuständigen Haftpflichtversicherer und melden den Schaden.


Dasas 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 02:39

Das Kennzeichen wird nichts bringen da es sich ja nicht um sein Fahrzeug handelt.

Die beiden sind wie gesagt Kollegen.

Alarm67  21.12.2021, 21:23
@Dasas

Du hast leider KEINE Ahnung!

Ob Privatgelände oder nicht, EGAL.

Und egal was die Firma will oder nicht will, zuständig ist die fahrzeuggebundene Haftpflichversicherung!

Es ist gerade deshalb eine PFLICHTVERSICHERUNG, damit niemand auf seinen Schaden sitzenbleiben muss.

Der Verursacher kann gerne seine private Haftpflichtversicherung informieren, der braucht keine Angst haben, die wird den Schaden (zu Recht) abweisen und an die Kfz Haftpflichtversicherung verweisen.

Und meldet jemand nicht freiwillig den Schaden seiner Kfz Versicherung, haben die Versicherer den oben genanten zentralen Ruf ins Leben gerufen.

Ruft dort doch einfach an und meldet den Vorfall.

Wenn Du/ihr der Meinung seid, dass die nicht zuständig sind, dann wird die euch das sagen.

Wird aber nicht passieren, denn die SIND ZUSTÄNDIG.