Unerlaubtes Parken. Eigentum-Tiefgaragenstellplatz wird von fremd PKW genutzt was tun?

4 Antworten

Abschleppen lassen, wenn er auf eine schriftliche Mahnung nicht reagiert.


Eifelia  28.12.2023, 10:22

und wenn der FS bereit ist, die Kosten zunächst selbst zu tragen und dann ggf. beim Falschparker wieder einzuklagen. Außerdem hat der FS eine Schadenminderungspflicht - er muss also zumindest nachweislich versuchen, den Falschparker ausfindig zu machen, um die Kosten geltend machen zu können...

Ihr habt mit Sicherheit eine Verwaltung oder eine WEG Vorstand, wende dich dorthin.

Du könntest dem PKW Besitzer auch einen Zettel an die Scheibe machen mit dem Hinweis, das das dein Persönlicher Parkplatz ist.

Und schlußendlich kannst du ihn auch abschleppen lassen, wobei die Abschleppkosten erstmal auf dich gehen und du diese ggf vorab auslegen mußt.


Alarm67  27.12.2023, 21:05

Der nachfolgende Text schließt meiner Meinung nach auch die Parkkralle mit ein!!!

"Zuparken" des Falschparkers nicht empfehlenswert:

Es ist nicht erlaubt, Falschparker selbst zuzuparken, da dies als Nötigung gilt. Außerdem: Wenn beim Abschleppen Schäden am Fahrzeug entstehen, kann der Halter des beschädigten Autos Schadensersatz fordern."

https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/ein_fremdes_auto_auf_meinem_parkplatz_was_kann_ich_tun_20649.html