Darf Mietskaution mit fremden Geldern gepfändet werden?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

dazu gefunden: Ein Insolvenzverfahren wird über das Vermögen einer Person eröffnet. D.h. das Insolvenzverfahren betrifft nur das Vermögen dieser Person, nicht dagegen das eines Dritten. Probleme entstehen in der Praxis dort, wo sich das Vermögen des einen nicht klar vom Vermögen des anderen trennen lässt, oder wo gemeinsames Vermögen existiert. Denn das Vermögen des sog. Insolvenzschuldners wird im Rahmen des Verfahrens vollständig verwertet.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=49381&

Ja, aber eine Pfändung kann doch meines Wissens nach nur mit einem Titel erfolgen. Wenn aber gegen dich kein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegt, würde ich mich gegen die Pfändung zur Wehr setzen. Denn du haftest nicht als Ehefrau für die Schulden deines Mannes. Das geht nur ganz eingeschränkt. Aber auch da muss ein Titel gegen dich vorliegen. Ansonsten kann nicht dein Miteigentumsanteil an der Kaution gepfändet werden. Dagegen gibt es eine sogenannte Drittwiderspruchsklage. Suche sofort einen Anwalt auf, damit er dich rechtlich wirksam sichert.