Fragen gibts????!?!Sorry, aber daß Hausrat nach qm 2 versichert wird, ist doch nun wirklich klar und Deine bestehende Police würde auch Klarheit drüber geben.
sicher nicht! Du hast bei Onlinekauf ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Besteh auf Rücküberweisung. Anders würde es nur dann aussehen, wenn die Rücknahme aus Kulanz erfolgte- aber dies kann ich bei dem von Dir geschilderten Vorgang nicht erkennen.
zu diesem Thema hab ich schon viele Beiträge gelesen, mir ist wichtig daß der RS Mediation anbietet und freie Anwaltwahl-aber jeder hat andere Bedürfnisse, ich finde diese Diskussion hilfreich, lies doch mal da drüber: http://www.gutefrage.net/frage/welche-rechtsschutzversicherung-ist-empfehlenswert#answers
Das tut mir leid, und dass vom eigenen Vater. Ich bin mir sicher, daß Du das bei der Schufa bereinigen kannst, indem Du Ihnen eine Passkopie sendest und drauf hinweist, daß Dein Vater vielleicht gleich heißt, aber nicht ident mit Dir ist. Du mußt unbedingt zusehen, daß deine Schufa rein wird, sonst verfolgt Dich das noch mindestens 3 Jahre nach Schuldentilgung. Wenn er für Dich unterschrieben hat, ist das ja sogar Betrug und vielleicht ist auch eine Anzeige nötig- aber wenn Du dadurch Deine Haut retten kannst, mach den Weg. Sein Leben ist durch die Insolvenz schon "eingetrübt" -lass Dich da nicht mit reinziehen!!!
das kann man gut ergoogeln, ich bin hierauf gestossen http://www.sparhandy.de/wenigtelefonierer.html (keine Eigenwerbung meinerseits...)
Steht vielleicht im Arbeitsvertrag, daß Umzug nötig ist, dann hättest Du ein gutes Argument. Erreichst du den Arbeitsplatz nun wesentlich leichter, ist es auch nicht unbedingt nötig, daß die Zeitersparnis mind. 1 h beträgt. Vielleicht kannst Du nun zu Fuß zur Arbeit, das wäre auch ein Argument. Oder Du fährst nun künftig öffentl. Verkehrsmittel, dann siehts auch gut aus. Man kann also handeln mit dem Finanzamt, nicht gleich aufgeben. Über google findest Du noch mehr Tips zum Thema
hast Du ähnliche Frage nicht soeben schon gestellt, nutz doch die Antworten die Du schon bekommen hast für Ergänzungen, in dem Du auf Antwort kommentieren gehst....
Ich fürchte, Heimfahrten sind nur absetzbar bei nachweislichen Zweitwohnsitz. Da diese Frage sehr spezifisch ist, würde ich mich ggf. mal an einen Steuerberater wenden. Grundsätzlich zeigt sich das FA schon großzügig bei Pendlern, wie hier zu lesen ist, aber der Fall ist leider etwas anders gestrickt als Deiner, trotzdem: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article117679641/Kostenlose-Heimfahrten-sind-steuerlich-absetzbar.html