Ich habe eine Frage zum Kostenvoranschlag eines Zahnarztes, ist der trotz meiner Unterschrift wegen eines formalen Fehlers kostenseitig verbindlich?
Konkret geht es um den Punktwert (Faktor) je Zahn, der angesetzt wurde. Bei einem Faktor größer als 3,5 muß eine Begründung für den erhöhten Wert angegeben werden. Diese Begründung fehlt auf dem Kostenvoranschlag. Habe ich im Nachhinein das Recht, die Kosten wegen dieses formalen Fehlers zu kürzen, obwohl ich vorweg den Kostenvoranschlag unterschrieben habe. Grüße und Danke
4 Antworten
Nein. Die sogenannten "Heil und Kostenpläne" sind nicht verbindlich sondern gaukeln das nur vor. Wenn Sie unterschrieben werden kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Meist enthält der HKP ja auch einen Passus: "Die Kosten sind nur geschätzt, die tatsächliche Behandlungskosten können höher sein". Durch diesen Passus willigt man in einen Behandlungsvertrag beliebiger Höhe ein. Deine Einwendung mit dem Faktor 3,5 der Begründet werden sollte, bedeutet nix. Diese Begründung kann der Zahnarzt jederzeit nachreichen, wenn er gefordert wird und berechtigt zu keiner Kürzung. Hoffentlich hast Du nicht der Schweigepflichtsentbindung zugestimmt und so einen Weiterverkauf seiner Forderungen zugestimmt. Dann sieht es schlimm aus. Dann hat er alles in trockenen Tüchern und seine Rechnung schon von einem Faktoring Unternehmen bezahlt bekommen.
Es ist von einem Kostenvoranschlag (sind alle unverbindlich, klären nur auf) für privatleistungen/private Zuzahlungen, z.B. für Füllungen die Rede. Ein Voranschlag ist keine Rechnung, dieser INFORMIERT NUR über nach ERFOLGTER Behandlung zu zahlenden Kosten und da steht KEINE Begründung drauf. Das ist normal, keine Sorge. Erst auf der Rechnung muss das stehen.
Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, dann wird eine Rechnung gestellt mit Begründung. Sollte diese Fehlen muss der Zahnarzt diese Rechnung korrigieren. Denn eine Begründung ist über 2,3f Satz gefordert und über 3,5f eine schriftliche Vereinbarung ein Muss.
P.s. Ein Heil-und Kostenplan für Zahnersatz klärt auch über Kosten auf, ist nach Genehmigung 6Monate gültig und wenn die Behandlung nicht erfolgt "verfällt" er oder muss erneut genehmigt werden. Und wieder steht die Begründung erst auf der Rechnung.
Ich hoffe die Antwort war hilfreich.
Ein Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich.
Erst wenn der Behandlungsvertrag unterschrieben wurde, ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Sprich mit dem Zahnarzt und ist er uneinsichtig, gehst Du halt zu dem Nächsten.
Es ist doch unterschrieben worden, also der Behandlungvetrag ist abgeschlossen worden.
Vielen Dank für eure Antworten.