Umgang mit etwaigem Halbbruder nach Tod des Vaters?
Ich habe eventuell einen Halbbruder zu dem ich auch schon Kontakt hatte. Mein Vater hat einem Test zugestimmt, ob es sein Sohn ist. Als es dann gemacht werden sollte hat sich mein "Halbbruder " nicht mehr gemeldet. Wenn mein Vater nun sterben sollte, habe ich eine Verpflichtung gegenüber meinem eventuellen Halbbruder?
Müsste ich ihn vom Tod "unseres" Vaters in Kenntnis setzen?
2 Antworten
Der Halbbruder wird eventuell ein Erbrecht geltend machen.
Da er aber diesen Test verpennt/versäumt hat, wird er dann in der Beweispflicht sein, also lagen müssen und den Test vorfinanzieren müssen.
Solange die Vaterschaft nicht feststeht, hast du keinen Halbbruder. Da würde ich es mit einer Todesanzeige darauf ankommen lassen, ob er sich meldet oder nicht - bislang sieht es danach jedenfalls nicht aus.
G imager761