Überweisung auf richtiges Konto einfach verschwunden, ist das möglich ?

Support

Liebe Mitglieder,

da diese Frage leider in persönliche Diskussionen ausartet, wir diese geschlossen. Bitte auf die Sachverhaltsklärung konzentrieren und dabei sachlich bleiben. Persönliche Anfeindungen sind fehl am Platze.

Herzliche Grüsse

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

3 Antworten

Wir können die Sache auch nicht klären. Daher den Rat, der Revisionsabteilung der kontoführenden Bank die Sache schriftlich vorzutragen. Keinesfalls sollte man nur im Kassenraum dazu Mitarbeiter ansprechen. Die sind für derartige Reklamationen nicht zuständig und versuchen die Sache mit Floskeln vom Tisch zu kriegen.

Überweisungen werden doch in der Buchhaltung der Bank bearbeitet. Ich halte es für ausgeschlossen, dass ein Kundenberater auf diese Vorgänge Einfluß nehmen kann. Das muß eine andere Ursache haben und wenn die Bank nicht bereit sein sollte, zur Aufklärung der Ursache beizutragen, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Hoffe doch, Du bist der Erbe des Vermögens Deines Vaters. Ansonsten nämlich könntest Du da garnichts unternehmen.


Ehrliches 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 08:20

1.) Habe ich gefragt ob es möglich ist das ein Bankangestellter eingegangene Überweisungen abfangen kann bzw. eine Überweisung verschwinden kann und nicht gefragt ob ihr die Sache klären könnt.
2.) Habe ich gestern die Raiffeisenbank verdächtigt das wieder Gelder unterschlagen wurden.
Natürlich bin ich der Erbe (zu 1/2), natürlich habe ich gestern gleich die Revisionsabteilung kontaktiert, sonst müsste ich mich ja um gar nichts kümmern und hätte die Beerdigungskosten nicht zur Hälfte bezahlen müssen (deshalb wurde der Dispo ja in Anspruch genommen).

Privatier59  03.10.2012, 09:15
@Ehrliches

Zu den Dingen die Dein Vater anscheinend nicht vermacht hat, gehören die Grundformen menschlichen Anstands. Wenn man sich hier schon um Deine zum Teil sehr ausgefallenen Fragen kümmert (siehe safeplan, oder wie der Prüll hieß), dann wäre ein "Danke" angebracht. Stattdessen hört man immer nur Gemecker.

Ehrliches 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 10:08
@Privatier59

Dein Vater hat dir Rechtschreibung und Anstand nicht gelehrt.

Primus  03.10.2012, 10:27
@Privatier59

da kann man nur den Kopf schütteln! Denkt dieser Mensch eigentlich, Du bist verpflichtet, ihm Ratschläge zu geben? Unglaublich....

Privatier59  03.10.2012, 10:47
@Ehrliches

Wenn mir Deine Ausführungen so ansehe, beginne ich die Bank zu verstehen. Und, wenn Du es ganz genau wissen willst, dann beauftrage doch einen Anwalt. Oder kennen Dich die ortsansässigen Anwälte auch schon alle und lehnen Mandatsübernahme ab?

Ehrliches 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 11:26
@Primus

Ich bin der Meinung "Privatier59" möchte hier nur ständig meine Fragestellungen, kritisieren.
Er ist sogar der Meinnug das es auf jeden Fall berechtigt ist das die Raiffeisenbank mich nicht richtig behandeltn (entgegen der in unserem Land geltenden Gesetze, an die sich jeder halten muss) darf,, Ich denke das "Privatier59" durch seine Äußerungen uns seine, wie soll ich es formulieren ohne wieder beanstandet zu werden, Charakterzüge offenbart hat.
Die Frage zu Safeplan 06 wurde inklusive der richtigen und hilfreichen Antwort gelöscht, deshalb gab es logischerweise auch kein Danke.
Als Begründung wurde, ich vermute mal von "Privatier59" (wenn nicht entschuldige ich mich hiermit), aufgeführt (der Kommentar hierzu wurde leider gelöscht) das zu Safeplan 07 schon eine Frage gestellt wurde, in den Antworten hierzu fehlte leider die Antort, die Frage musste anders nue gestellt werden.
Ich entschuldigte mich dafür das es aufgrund der begrenzten Anzahl von Zeichen in der Fragestellung es nicht möglich ist alle Details und Bedingungen aufzuführen (z.B. das ich 1/2 Erbe bin und die Revision sabteilung kontaktierte).

Privatier59  03.10.2012, 11:35
@Ehrliches

Mein Eindruck ist, Du leidest unter Verfolgungswahn. Bei Safeplan hast Du neulich noch einen anderen User verdächtigt. Offenbar sind alle gegen Dich. Wäre ich Arzt, würde ich da jetzt eine medizinische Diagnose zu abgeben. Und ich vermute mal, dass bei Safeplan es Deine Rüpeleien waren, die den Support auf Dich aufmerksam gemacht haben.

Ehrliches 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 12:02
@Privatier59

Verfolgungswahn ist wenn man meint von jemanden verfolgt zu werden obwohl es gar nicht der Fall ist.
Davon das ich der Meinung bin das ich verfolgt werde war hier nie die Rede.
"Privatier59" hat doch hier tatsächlich geschreiben das es berechtigt swäre das die Raiffeisenbank mich ungerecht behandeln darf.
Vielleicht sollte das mal Jemand analysieren.
Und einen Anwalt habe ich bezüglich der Angelegenheit mit der Raiffeisebank nie beauftragt., wir haben uns nicht mal Rat eingeholt.
Wegen Safeplan haben wir schon Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen, kein Anwalt hat bis jetzt das Mandat abgelehnt.

Primus  03.10.2012, 13:04
@Ehrliches

ich glaube eher, das Privatier59 gute Menschenkenntnis hat und bei der Art der Fragestellung und der Kommentare die von Dir kommen, gar nicht anders kann, als Dich zu kritisieren. Lies Dir Deinen Kommentar mit den Punkten 1) und 2) mal in Ruhe durch und ich glaube, auch Du kommst zu der Einsicht, das dieser sehr arrogant verfasst wurde.

Ehrliches 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 13:30
@Primus

Glaube ich aber nicht, schließlich war er der irrigen Meinung das ich schon mehrere Anwälte wegen der Raiffeisenbank vergeblich kontakiert hätte und diese das Mandat abgelhnt hätten.
Und glaub mir eins bei solchen Vorkommnissen wird fast jeder sauer besonders wenn es immer wieder vorkommt und nur sehr zögerlich aufgeklärt wird.
Zu negativen Äußerungen, aber keinesfalls Rüpeleien, meinerseits kam es nachdem bei der Frage zu "Safeplan 06" diese von einem User diese quasi als nutzlos dargestellt wurde (es gibt keine dummen Fagen sondern nur dumme Antworten) und gelöscht wurde weil schon eine Frage (ein User hatte sich entsprechend geoutet) zu "Safeplan 07".existiert.
Bei den Antworten zu "Safeplan 07" fehlte aber die entsprechende nützliche Antwort.

Und noch etwas, mein Vater hatte die ganzen Sachen (Safeplan, Kontowechsel zur VR Bank) abgeschlossen und nicht ich.
Ich hatte bei den Sachen die mir bekannt wurden immer meine Bedenken genannt. Ich bin manchmal der Meinung manche User möchten hier emotionlae Reaktionen regelrecht provozieren, und nicht nur bei meinen Fragestellungen.

EnnoBecker  03.10.2012, 17:25
@Ehrliches

Dein Vater hat dir .... nicht gelehrt.

Also okay. Spätestens hier wird der aufmerksame Leser wissen, wes Geistes Kind er vor sich hat.

Zum einen lehren hierzukontinent nicht die Väter, sondern die Schul-Lehrer. Und zum andern lehren die Lehrer, dass "lehren" den Akkusativ und nicht den Dativ nach sich zieht.

Jemanden einer Rechtschreibschwäche zu bezichtigen, wenn man selbst nicht mal der gesprochenen Sprache mächtig ist, ist schon ein starkes Stück.

Und deine übrigen Äußerungen nicht-linguistischer Natur runden das Bild ab:

Hier sitzt ein Idiot am Rechner.

Ehrliches 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 22:18
@EnnoBecker

Was wollen Sie eigentlich "Privatier59" schrieb hier etwas von Prüll, dieses Wort gibt es gar nicht.
Und Herr oder Frau "EnnoBecker", Ihnen ist sehr wohl bewusst das hinter Ihrem Nutzernamen eine Emailadresse hinterlegt ist und dieser Emailadresse ist mit Sicherheit auch eine tatsächliche ladungsfähige Adresse hinterlegt.
Und diese wird mit Sicherheit rausgefunden werden weil ich Sie morgen wegen Beleidigung anzeigen werde.
Ihr Versuch bei mir eine emotionale Reaktion hervorzurufen ist leider gründlich nach hinten losgegangen. ..

Ehrliches 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 22:40
@EnnoBecker

Herr oder Frau "EnnoBecker", ich möchte Sie angesichts ihrer Antwort bitten doch jetzt mal darüber nachzudenken was Sie gegenüber mir hier auf der Internetseite finanzfrage.net öffentlich geäußert haben.

Im übrigen war doch meine Antwort richtig, "Privatier59" wurde von seinem Vater nicht in Punkto Rechtscheibung belehrt, es sei den dessen Vater wäre sein Schullehrer gewesen.

Wie kommt den nun jetzt "EnnoBecker" dazu mich hier öffentlich zu beleidigen ? Sie sind sich doch hoffentlich der Folgen einer hier öffentlich ausgesprochenen Beleidigung bewusst ?
Wie Sie vielleicht bemerkt haben können Sie mich nicht zu einer emotionalen Reaktion bewegen.

Ehrliches 
Beitragsersteller
 04.10.2012, 00:03
@EnnoBecker

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"EnnoBecker", Sie liegen leider falsch damit das ich den Nutzer "Privatier59" einer Rechtschreibschwäche bezichtigt hätte.
Ich schrieb das ihm sein Vater nicht die Rechtschreibung gelehrt hat.
Wo Sie doch als Antwort geschrieben haben das nur ein Schullehrer ihm diese gelehrt haben könnte oder gelehrt hat.
Außerdem habe ich hier geschrieben und nicht gesprochen und wenn ich mich mal hier verschreibe liegt das an meiner sehr schnellen Benutzung der Computertastatur (Sie vielleicht Rechnertastatur sagen).
Und wenn meine Antwort etwas länger dauert an der sehr langsamen Internetverbindung.
Wer sitzt jetzt wie und wo vor dem Computer ?

Ehrliches 
Beitragsersteller
 04.10.2012, 00:29
@Privatier59

Die Frage wurde gelöscht weil ich hier zuerst eine Frage zu Safeplan 07 und dann eine Frage zu Safeplan 06 gestellt habe.
Die passende hilfreiche Antwort kam aber erst bei der Frage zu Safeplan 06.
Nach Aussage eines Nutzers hat der diese angeblich wegen Nutzlosigkeit löschen lassen weil es zwei Fragen zu Safeplan gab und nicht weil ich rüpelhafte Fragen oder Antworten in den ersten beiden Fragen zu Safeplan gestellt habe, dies möchte ich hiermit unmissverständlich klarstellen.

Wenn das mit den Unterschlagungen so war, dann geh mit Deiner Vermutung zur Beschwerdeabteilung Deiner Bank und äußere die Bedenken. Die haben sicher Interesse daran, daß hierzu nicht mehr Fälle laut werden, sollte das so passiert sein. Die Bank kann dann problemlos mit der anderen Bank nochmals Kontakt aufnehmen und die Sache erforschen


Ehrliches 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 10:04

Vielleicht bin ich aber als Geschädigter daran interessiert das solche Fälle laut werden.
Revisionsabteilung = Beschwerdeabteilung, jedenfalls bei der Raiffeisenbank, die habe ich gestern kontaktiert und die hat mir erzählt das Sie nichts machen können. .
Blöderweise ist MEIN Girokonto bei der gleichen Bank und selbst da wurde ich schon ein paar mal angelogen, bei 2 Gutschriften auf mein Konto wurden jewiels 15 Euro versteckt abgezogen (es kam einfach weniger an), begründet wurde dies damit das die absendene Bank die abgezogen hätte, die hatte es verneint, dann wurde es plötzlich damit begründet das es für Überweisungen aus dem europäischen Ausland ja eine Gebührenregelung bei der Raiffeisenbakn gäbe.
Ich hatte dem entgegnet das es seid 2001 eine EU-Verordnung gibt die verbietet das eine Überweisung innerhalb der EU mehr kostet als im Inland.
Die Revisionsabteilung kannte angeblich diese EU-Verordnung nicht (haha) und hatte sogar den Eindruck das ICH die Raiffeisenbank betrügen möchte.
Es wurde von der Revisionsabteilung sogar damit gedroht mir MEIN Girokonto zu kündigen wenn ich so weiter mache.
Erst NACHDEM ich hierzu die BaFin kontakierte wurden die Gebühren + meiner Unkosten ersetzt.
Es sind in der Vergangenheit auch mehrmals Abbuchungen trotz Guthaben und ohne Grund zurückgegangen, begründet wurde dies damit ICH hätte das angeordnet (haha).
Die daraus entstandenen Rückbuchungs u. Mahnkosten wurden von der Bank zähneknirschend ersetzt.
Vorher hatte ich schon mehrmals mit Polizei und BaFin gedroht, die Bank ist ein richtiger Sumpf.

Provoziert durch eine andere Frage, die auf diesen Thread verweist, fühle ich mich bemüßigt auf dieses Wunderwerk nun auch noch zu antworten.

  1. Wenn Dir klar war, daß eine Überweisung von 1.460 EUR fehlt, warum hast Du das nicht früher reklamiert? Sofern dieser Sachverhalt erst "gestern" zu Deiner Kenntnis gelangte, warum hast Du dann in Unkenntnis einer erwartungsgemäß eingehenden Deckung Dein Girokonto überzogen? Das war dann wohl Deine Verantwortung und nicht die der Bank oder Dritter. Das ist keine Grundlage für eine Klage auf Schadensersatz.

  2. Die überweisende Bank kann 10 Jahre (eher knapp 11 Jahre) zurück Überweisungen nachvollziehen und den Vollzug der Überweisung mit Zielkonto nachweisen. Die empfangende Bank kann das auch (bei den VR-Banken gibt es das wundervolle LDMS). Da die empfangende Bank Deine Bank ist, gibst Du dort einen Nachforschungsauftrag unter Angabe Überweisungsinformationen der überweisenden Bank auf. Das ist doch nicht so schwer. Dann wartest Du auf das Ergebnis. Das kann ein paar Wochen dauern, denn es muss ggf. intensiv nachgeforscht werden.

  3. Da in diesem Lande inzwischen Banken ihre Buchungen elektronisch abwickeln, sind Manipulationsmöglichkeiten auf dieser Ebene doch sehr beschränkt und selbst bei Nutzung dieser beschränkten Möglichkeiten ist aufgrund der Revisionssicherheit dieser Systeme damit zu rechnen, daß eine Aufzeichnung der Transaktionen erfolgt. Entgegen Deiner Vorstellung werden Überweisungen nicht durch Transfer von Geldkoffern erledigt, sondern über Konten der Bundesbank bzw. interne Buchungen. Ein veruntreuender Bankangestellter kann also höchstens einen Betrag für einen Kunden vom Konto abheben und diesen unterschlagen, aber nicht diese Buchung "verschwinden lassen".

  4. In §270 BGB ist geregelt, daß ein Schuldner auf eigene Kosten und eigene Gefahr die Begleichungen von Schulden durchführen muss. Mit anderen Worten: das überweisende Unternehmen muss dafür sorgen, daß die Überweisung auch ankommt. Geht eine Überweisung verloren und wird beispielsweise vom Quellkonto überhaupt nicht gebucht, so hat das Unternehmen die Überweisung zu wiederholen. Du hast also einen Anspruch an das Unternehmen zu stellen. Wurde der Betrag vom Konto des Unternehmens nachweislich abgebucht, so kann die Kontonummer/BLZ falsch sein. Auch in diesem Fall hat das überweisende Unternehmen seine Verpflichtung nicht erfüllt und muss Dir den Betrag ggf. mit Verzugszinsen überweisen. Wurde die Buchung durchgeführt und Deine Kontodaten korrekt angegeben, so hat das Unternehmen seine Verpflichtung zur Sorgfalt erfüllt, d.h. weitere Reklamationen sind an die beiden Banken zu richten, da diese die Überweisung verschlampt haben. Dein Anspruch besteht jedoch weiterhin gegen das zahlungspflichtige Unternehmen. Dieses hat einen Anspruch auf korrekte Ausführung der Überweisung gegen die Banken.

PS: Da die korrekte Befolgung einer deutschen Rechtschreibung nicht mehr zu den essentiellen Grundqualifikationen in diesem Land zu gehören scheint, ignoriere ich diesen Aspekt einfach mal.