Natürlich muß der Chef die Frau auch nach mehreren Geburten wieder beschäftigen-wenn die Frau dann aber die Arbeitszeit anders haben will wie zuvor (Teilzeit statt Vollzeit) kanns anders aussehen-da hängts dann von der Betriebsgrösse ab (Grenze 15 Mitarbeiter).
Antwort
Wenn das mit den Unterschlagungen so war, dann geh mit Deiner Vermutung zur Beschwerdeabteilung Deiner Bank und äußere die Bedenken. Die haben sicher Interesse daran, daß hierzu nicht mehr Fälle laut werden, sollte das so passiert sein. Die Bank kann dann problemlos mit der anderen Bank nochmals Kontakt aufnehmen und die Sache erforschen
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