Überstundenbezahlung Tarifvertrag der Personaldienstleister (BAP)
Hallo zusammen,
ein Zeitarbeitsunternehmen hat mir einen Musterarbeitsvertrag zugesendet (Angelehnt an den Tarifvertrag BAP) in dem folgendes zu Überstunden drin steht:
"Zuschlagspflichtig sind die vollen Arbeitsstunden, durch die die vereinbarte individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit des Mitarbeiters nach § 2 / § 3 in einem Monat um mehr als 15 % überschritten wird."
Heisst das, dass 15% Mehrarbeit NICHT vergütet wird und erst alles was dann noch darüber geht sich beim Gehalt bemerkbar macht? Oder ist wirklich bereits die 1.Überstunde, die über meine Regelarbeitszeit hinausgeht auch mit dem normalen Stundenlohn bezahlt?
Wer kann mir helfen? Den Tarifvertrag gibts übrigens unter: http://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_upload/04_Themen/Tarifvertraege/BAP_Tarifbroschuere_Nov2013.pdf
Herzlichen Dank!!
1 Antwort
Ohne den Tarifvertrag zu lesen - die Aussage ist eindeutig: es handelt sich um die Zuschlagspflicht, nicht um das Bezahlen der Überstunden.
D.h.: die ersten 15% der monatlichen Überstunden werden ohne Überstundenzuschlag bezahlt, erst danach gibt es diese Zuschläge.
Defacto bedeutet das aber in der Regel, dass man zwar Überstunden leisten muß, aber für diese keine Zuschläge bekommt. Bei einer 40 Stunden Woche können so schon 6 Stunden an Arbeitsleistung gefordert werden; mehr Überstunden pro Woche stimmen in der Regel die Betriebsräte aber nicht zu.
das Dumme ist nur, dass die zitierte Stelle mit Überstunden nichts zu tun hat, sondern mit Zuschlägen bei Nacht, Sa/So- oder Feiertagsarbeit.
Damit ist die Frage irreführend bzw. aufgrund des Zitats in der Frage nur eine falsche Antwort möglich.