Überstunden Abbau bei kurzen Arbeitstagen?
Hallo,
ich arbeite Vollzeit mit 37,5 Stunden die Woche. Meine Arbeitszeit ist von Montag - Donnerstag mit je 8,125 Stunden, Freitag mit 5 Stunden definiert. Zusätzlich Pausen. Es gibt ein Minus-/ und Überstundenkonto.
Neuerdings muss ich jeden zweiten Freitag im Monat 8,5 statt 5 Stunden arbeiten.
Nun zu meiner Frage: Um einen Freitag mit 5 Arbeitsstunden mittels Überstunden freizunehmen, muss ich dafür 5 Überstunden aufwenden oder die durchschnittliche Tagesarbeitszeit (37,5 Std. / 5 Tage = Ø 7,5 Std. pro Tag)?
Freundlichen Gruß
2 Antworten
Du hast doch eine 37,5h/Woche.
Wenn du am Freitag 5 h (normal)arbeitest, kommst du auf diese Zeit,
Also können dir auch nur 5 Überstunden abgezogen, verrechnet werden,
wenn du am Freitag freinimmst.
Du baust Überstunden ab - also werden auch nur die Stunden abgebaut die Du an diesem Tag anwesend sein mußt.
Anders wäre es bei Urlaub - hier ist ein ganzer Tag zu nehmen.
Dein Chef hat wohl eine leichte Rechenschwäche, denn am Freitag hast Du nach 5 Arbeitsstunden Deine Wochenarbeitszeit erreicht. Alles darüber hinaus angeordnete Arbeitszeit bauen Dein Überstundenkonto weiter auf.
Sollte sich dein Chef weiter uneinsichtig zeigen, dann schildere den Sachverhalt in einem Schreiben an das für Deinen Betrieb zuständige Gewerbeaufsichtsamt, die klopfen ihm dann schon auf die Finger. Zudem ist dies ein Weg, der ohne den Klageweg auskommt.
Das ist auch mein Denken. Hast du einen Verweis oder irgendwas worauf ich mich beziehen kann? Weil mein Chef ist da leider anderer Meinung.