Hat ein Feiertag Auswirkungen auf die Stundenanzahl in der Kurzarbeit?
Ich bin seit letzter Woche in Kurzarbeit und arbeite 80% bzw. 32 Stunden. Die Regelung ist erstmal, dass ich Montag bis Donnerstag wie gewohnt 8 Stunden arbeite und Freitag "frei" mache. Diese Woche gibt es freitags jedoch einen Feiertag.
Sind die 8 Stunden des Feiertags dann von den restlichen 32h abzuziehen? Müsste ich also statt Freitag, an einem anderen Tag "frei" nehmen? Andernfalls würde ich ja wie alle anderen Kollegen regulär 32h arbeiten.
Ein anderer Kollege, der auch in Kurzarbeit arbeitet (60% - ca. 4-5 Std/Tag) zieht die Stunden von Freitag von den restlichen Tagen ab. Er arbeitet diese Woche daher statt 24 nur 20 Stunden.
Was ist hier die richtige Vorgehensweise?
Danke!
4 Antworten
Also wenn Du 80% arbeitest (bei 8 Std Regelarbeitszeit), sind das 6,4 Std pro Arbeitstag die Du arbeiten musst. 6,4 Std x 5 Arbeitstage= 32 Std.
Fällt ein Feiertag in die Woche rechnest Du die 6,4 x 4 Arbeitstage= 25,6 Std. (+ 30 Minuten Pause)
Es kommt allerdings darauf an, ob Du eine 1 Mann Abteilung bist oder Mehrere Kollegen die gleiche Tätigkeit ausüben. Sollten sich Mehrere Kollegen mit der gleichen Tätigkeit in deiner Abteilung befinden musst Du nur 25,6 Std die Woche arbeiten bzw. 6,4 Std am Tag. (Wenn ein anderer Kollege immer Mittwochs zu Hause bleibt,kann man ja nicht einfach sagen,pech für dich,dass du Freitags zu Hause bleiben sollst-dann hättest Du mehr gearbeitet, zu gleichen Bezügen deiner Arbeitskollegen) Eine Abteilung muss hinsichtlich der Arbeitszeit immer gleichbehandelt werden und darf nicht auf eine einzelne Person bezogen werden. Der Feiertag wird quasi als voller Arbeitstag gewertet ohne eine Leistung erbracht zu haben. Die fehlenden Stunden eines Feiertags holt ja niemand im Laufe eines Monats nach. Und ob der Monat 20,21 oder 22 Arbeitstage hat spielt keine Rolle. Am Ende des Monats bekommt jeder immer das gleiche Gehalt. Die Arbeitsstunden / Jahr gleichen sich aus, da fast jeder Monat eine andere Anzahl von Arbeitstagen hat.
Bei uns und unserem Vorgesetzten gab es diesbezüglich auch Unstimmigkeiten. Nach Aussage und Klärung unserer Personalabteilung solle man am besten die % pro Arbeitstag rechnen x die Arbeitstage pro Woche. Es kann schließlich immer der Fall eintreten, dass die Kurzarbeit in der Folgewoche aufgehoben wird und wieder 40 Std gearbeitet wird. Und wenn ein Feiertag in der regulären 40 Std Woche anfällt, arbeitet ja auch niemand die restlichen 4 Arbeitstage 10 Std pro Tag. (Klingt logisch,oder?) Schön, dass ich weiterhelfen konnte 😉
Ich denke, dass der Feiertag als "gearbeitet" zählt.
Siehe hier Punkt III Nr.3.
Danke, Andri123. Wenn der Feiertag also als "gearbeitet" gilt, würden die 8 Stunden zählen und ich müsste die restliche Woche nur noch 24 Std arbeiten gehen. Das wäre auch meine Vermutung, dennoch bin ich mir unsicher.
Der Feiertag wird grundsätzlich so mit KUG bezahlt wie du gearbeitet hättest an diesem Tag, wenn kein KUG wäre. Feiertage werden grundsätzlich nicht von der Agentur ersattet, da ist der AG in der Pflicht und zahlt diese dann mit dem KUG Satz für diesen Tag.
Danke dir, Tina34, aber leider beantwortet das nicht meine Frage. Es geht darum, ob ich die 8 Stunden des Feiertages von meinen 32 Stunden abziehen muss. Sonst ist es ja theoretisch keine Kurzarbeit. Sonst bekomme ich ja 32 Stunden bezahlt und den Feiertag zusätzlich.
Wie gesagt, ein Kollege arbeitet statt 24 h, diese Woche nur 20 h, weil er den Feiertag abzieht. Sollte ich dann nicht auch meine 8 h von 32 h abziehen (also den Kurzarbeitertag von Freitag auf zB Donnerstag schieben)?
Eigentlich zerbricht Du Dir den Kopf für den Arbeitgeber. Wie Tina schon schreibt, legt der AG die zu leistenden Arbeitszeiten fest. Wenn Du mehr gearbeitest hast (z.B. durch zählende Feiertage), dann freu Dich doch, dann bekommst Du entsprechend mehr Lohn und weniger KUG und hast entsprechend mehr Geld auf dem Konto. Die paar Feiertage werden vermutlich nicht zur Aberkennung der Kurzarbeit führen. Und wenn der Betrieb schon durch 2 Feiertage pro Monat keine Kurzarbeit mehr benötigt, ist das doch gut.
Noch mal der AG entscheidet wie er das möchte. Er kann auch bestimmen das sie trotzdem die 32 STD arbeiten.
Das was der Kollege macht, sollte er mal dringend mit dem AG absprechen so funktioniert das.
Mein AG entscheidet leider nicht, wie und wann ich die 32h ableiste. Er legt nur die Minusstunden fest (also 8) und stellt mir frei, wie ich mir dir Stunden einteile.
Danke dir, Atti1848. So ungefähr war auch meine Annahme, dennoch war ich mir bisher unsicher. Ich hab es genauso letzte Woche gehandhabt, bisher hat sich niemand beschwert 😉 Vielen Dank!